Beteiligung & Informationen zu laufenden Planverfahren
Wasserstoffleitung Emsbüren - Dorsten der Thyssengas GmbH
Wasserstoffleitung Emsbüren – Dorsten der Thyssengas H2 GmbH und der Open Grid Europe GmbH (OGE)
Die Thyssengas GmbH plant den Bau der Wasserstoffleitung (H2) im Bereich von der niedersächsischen Gemeinde Emsbüren bis nach Dorsten. Der in der Raumverträglichkeitsprüfung festgelegte Korridor verläuft vom Gebiet der Stadt Gescher kommend im Westen an den Ortsteilen Groß Reken, Bahnhof Reken und Klein Reken vorbei zum Stadtgebiet Dorsten. Die Leitung ist Bestandteil des im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verankerten Wasserstoff-Kernnetzes.
Die Bezirksregierung Münster hat federführend für das Vorhaben in Abstimmung mit der weiteren räumlich zuständigen Regionalplanungsbehörde (Regionalverband Ruhr) im Zeitraum August 2025 bis Februar 2026 eine Raumverträglichkeitsprüfung gemäß § 15 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in Verbindung mit § 32 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LPlG) und § 40 der Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes (LPlG DVO) durchgeführt.
Ergebnis des Verfahrens ist eine gutachterliche Stellungnahme mit einer Empfehlung eines raumverträglichen Korridors. Sie ist als sonstiges Erfordernis der Raumordnung in nachfolgenden Verfahren zu berücksichtigen und kann nur im Rahmen des Rechtsbehelfsverfahrens gegen die Zulassungsentscheidung überprüft werden (vgl. § 15 Absatz 6 ROG).
Die gutachterliche Stellungnahme mit Begründung wird für die Dauer von fünf Jahren zur Einsichtnahme für jedermann bei allen betroffenen Kreisen, Städten und Gemeinden sowie bei den Regionalplanungsbehörden ausgelegt. Sie kann bei der Gemeinde Reken im Rathaus, Kirchstraße 14, 48734 Reken, Zimmer 2.06, während der Öffnungszeit bis zum 09.03.2031 eingesehen werden und steht auch zum Download bereit (s.u.).
Die rechtsverbindliche Festlegung der Trasse findet erst in dem sich nun anschließenden Planfeststellungsverfahren bzw. im Zulassungsverfahren statt.
Amtsblatt Nr. 04/2026 vom 10.03.2026
Gutachterliche Stellungnahme (PDF, 9.6 MB, 19.04.2026)
Lageplan (PDF, 2.2 MB, 19.04.2026)