Familienpass

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Familienpass

Informationen der Gemeinde Reken zum Familienpass

Was ist ein Familienpass?

Die Gemeinde Reken unterstützt im Rahmen der Kinder- und
Familienförderung Berechtigte nach den unten aufgeführten Kriterien. Der
Familienpass ist ein Dokument mit den Angaben der persönlichen Daten aller
Familienmitglieder. Der Familienpass ist nur gültig in Verbindung mit einem
Ausweisdokument mit Lichtbild. Der Pass ist nicht übertragbar.

Wo wird der Familienpass ausgestellt?

Der Familienpass wird im Bürgerinformationsbüro der Gemeinde Reken,
Rathaus, Kirchstraße 14, Reken, ausgestellt. Die Ausstellung erfolgt
kostenfrei.

Wer erhält den Familienpass?

Den Familienpass erhalten

  • alle Familien, die für 2 oder mehr Kinder Kindergeld erhalten,
  • Alleinerziehende, die für mindestens 1 Kind Kindergeld erhalten,
  • Familien mit einem behinderten Kind.

Die Antragsteller müssen ihren Wohnsitz in Reken haben. Adoptiv-,
Pflege- und Stiefkinder sind den leiblichen Kindern gleichgestellt.

Welche Vergünstigungen bietet der Familienpass?

  • Eintrittsgelder für das Frei- und Hallenbad
    Familienpassinhaber erhalten eine 50 %-ige Ermäßigung auf die
    Familienjahreskarte.
    Aus Kapazitätsgründen wird der Rabatt auf die Familienjahres-
    karte des Rekener Frei- und Hallenbades nur für Familien aus
    Gemeinden gewährt, die ebenfalls ein eigenes Hallenbad
    betreiben.
  • Entgelte für die Ferienhausbetreuung (gilt ab 01.07.2019)
    Bei Vorlage eines Familienpasses erhalten Familien mit mindestens 3 Kindern,
    Alleinerziehende mit mindestens 1 Kind und Familien mit 1 behinderten Kind
    eine 50 %-ige Ermäßigung auf das Entgelt für das 1. Kind im Ferienhaus.
    Familien mit 2 Kindern erhalten eine 25 %-ige Ermäßigung auf das Entgelt für
    das 1. Kind im Ferienhaus.
  • Schule von Acht bis Eins "Übermittagsbetreuung" (ab Schuljahr 2019/20)
    Bei Vorliegen eines Familienpasses erhalten Familien mit mindestens 3 Kindern,
    Alleinerziehende mit mindestens 1 Kind und Familien mit 1 behinderten Kind eine
    50 %-ige Ermäßigung auf das Entgelt für die Übermittagsbetreuung für jedes
    teilnehmende Kind.
    Bei Vorliegen eines Familienpasses erhalten Familien mit 2 Kindern eine 25 %-ige
    Ermäßigung auf das Entgelt für die Übermittagsbetreuung für jedes Kind.
  • Rekener Bildungszentrum
    Familienpassinhaber erhalten eine 25 %-ige Ermäßigung der Kursgebühren beim
    Rekener Bildungszentrum.
    (Diese Ermäßigung gilt nicht für Kostenbeiträge und Umlagen – z. B. kostendeckendes
    Entgelt bei Studienfahrten, Nahrungsmittelumlagen bei Kochkursen sowie bei Kursen
    im Bereich "Beruf und Weiterbildung", sofern andere Fördermöglichkeiten anstehen.)
    Vergünstigungen für Kurse des Rekener Bildungszentrums im Rahmen des Familien-
    passes werden nur an Familien gewährt, die aufgrund ihres Wohnortes im Beitrags-
    system der Volkshochschulen benachteiligt werden.
  • Musikschulgebühren

    Familienpassinhaber erhalten eine 10 %-ige Ermäßigung der Musikschulgebühren
    (zusätzlich zu den schon vorgesehenen Vergünstigungen durch Teilnehmer-, Mehrfächer-
    und Sozialermäßigungen).

Wie lange gilt der Familienpass?

Der Familienpass wird zunächst solange ausgestellt, bis das älteste Kind
18 Jahre alt ist. Danach wird – bei Nachweis der Kindergeldzahlung – eine
Verlängerung für jeweils ein Jahr ausgesprochen.

Weitere Informationen

Ebenso wie die Gemeinde Reken haben auch andere Kommunen im Kreis Borken
einen Familienpass eingeführt und bestimmte Vergünstigungen damit verbunden.
Die Familienpässe werden in der Regel von den Kommunen gegenseitig anerkannt. Bezug nehmend auf die Jahreskarte für das Rekener Frei- und Hallenbad, gibt es nur eine Ermäßigung, für die Kommunen, die auch ein Hallenbad haben.
Die Einzelheiten über den Umfang der Ermäßigungen erfragen Sie bitte bei Ihrem
Besuch der entsprechenden Einrichtungen bzw. Veranstaltungen.

Formulare:
Antrag Familienpass
Merkblatt zum Familienpass
Datenschutzrechtliche Information zum Familienpass

Notwendige Unterlagen:
Gültiger Personalausweis
Nachweis Kindergeldberechtigung (bei Kindern ab 18 Jahren)
Ggfs. Schwerbehindertenausweis