Beteiligung an laufenden Bauleitplanverfahren:

A) Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 323 „Ferienhauspark Frankenhof“ der Gemeinde Reken, Ortsteil Bahnhof Reken; Veröffentlichung und öffentliche Auslegung

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 323 „Ferienhauspark Frankenhof“ (Stand: 31.08.2026) ist vom Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss am 10.09.2026 zum Zwecke der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen worden. Inhalt der Änderung ist die Ausweitung der überbaubaren Flächen um insgesamt 570 m² und die Anpassung der gestalterischen Festsetzungen des vor fast 22 Jahren in Kraft getretenen Ursprungsbebauungsplans, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung der Gebäudekombinationen (Mustergebäude stehen derzeit am IDPM zwischen Carl-Benz-Straße und Dorstener Straße) zu schaffen. Gegenüber dem im Februar veröffentlichten Unterlagen sind nunmehr weitere Fachbeiträge (Artenschutz, Entwässerung, verkehrliche Anbindung, ausführlicher Umweltbericht) den Unterlagen beigefügt worden und deren Ergebnisse in den Planentwurf eingeflossen. Bis zum 23. Oktober 2026 besteht die Möglichkeit, sich zu den Planungen zu äußern.

Weitere umweltrelevante Informationen zur Planung sind ggfls. hier zu finden:

Schutzgüter u.a. Landschaft und Landschaftsbild:
Landschaftsplan „Rekener Berge“

https://www.kreis-borken.de/de/kreisregion/klima-mobilitaet

B) Entwurf der 87. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Reken im Bereich „Boeskamp“, Ortsteil Klein Reken; Aufstellungsbeschluss und Unterrichtung der Öffentlichkeit

Das Verfahren zur 87. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Boeskamp“, Ortsteil Klein Reken, ist vom Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss am 10.09.2026 mit dem Aufstellungsbeschluss eingeleitet worden. Sie dient der Schaffung einer der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Wohnbebauung in diesem Bereich. Es sollen ca. 7 neue Wohnbaugrundstücke für die ortsansässige Bevölkerung entstehen. Bis zum 23. Oktober 2026 besteht die Möglichkeit, sich zu den Planungen zu äußern.


Weitere umweltrelevante Informationen sind ggfls. hier zu finden:

Schutzgüter u.a. Landschaft und Landschaftsbild:
Landschaftsplan „Rekener Berge“

https://www.kreis-borken.de/de/kreisregion/klima-mobilitaet/

C) Entwurf des Bebauungsplans Nr. 421 „Boeskamp II“ der Gemeinde Reken, Ortsteil Klein Reken; Aufstellungsbeschluss und Unterrichtung der Öffentlichkeit

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 421 „Boeskamp“ wurde ebenfalls am 10.09.2026 vom Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss eingeleitet. Hier sollen die konkreteren Festsetzungen für die Bebauung von ca. 7 Grundstücken mit Wohnhäusern getroffen werden. Bis zum 23. Oktober 2026 besteht die Möglichkeit, sich zu den Planungen zu äußern.


Weitere umweltrelevante Informationen sind ggfls. hier zu finden:

Schutzgüter u.a. Landschaft und Landschaftsbild:
Landschaftsplan „Rekener Berge“

https://www.kreis-borken.de/de/kreisregion/klima-mobilitaet

D) Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 213 „Am Kloster“ der Gemeinde Reken, Ortsteil Maria Veen;

Aufstellungsbeschluss

Für diesen Bebauungsplan hat der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss den Aufstellungsbeschluss gefasst. Die konkretere Ausgestaltung wird nun mit den betroffenen Akteuren festgelegt. Die Beteiligungsverfahren erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt.



Geltende Bauleitpläne


Wasserschutzgebietsverordnungen
im Bereich der Gemeinde Reken


Links zur Seite der Bezirksregierung Münster (Stand: 19.12.2022):

1. Reken-Melchenberg


1.1 Schutzgebietsverordnung vom 04.05.1998

1.2 Übersichtskarte vom 22.02.2022

1.3 Änderungsverordnung vom 22.02.2022


2. Holsterhausen/Üfter Mark

2.1 Schutzgebietsverordnung vom 04.05.1998

2.2 Übersichtskarte vom 22.11.2012

2.3 Änderungsverordnung vom 19.03.2003


Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept
IKEK 2022

Die Gemeinde Reken hat im Jahr 2021 die Aufstellung eines integrierten kommunalen Entwicklungskonzeptes (IKEK) in Auftrag gegeben und trat im Mai 2021 in die Konzeptphase ein. Am 28.09.2022 beschloss der Rat das Konzept.

Das Dorfentwicklungsprogramm soll die Kommunen im ländlichen Raum, mit Hilfe einer nachhaltigen und integrierten Gesamtstrategie unterstützen, die sich sowohl auf den Kernort als auch auf die  Ortsteile bezieht, die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse dauerhaft sichert, Ressourcen schützt und die Biodiversitäterhält. Das IKEK richtet sich an alle Ortsteile und wird zur langfristigen Sicherung der Grundversorgung und der Basisinfrastruktur beitragen.

Flurbereinigung

19.09.2022 Informationsveranstaltung "Mögliche Flurbereinigung in Reken-Hülsten"


Dokument anzeigen: Stellplatzsatzung
29.09.2021
PDF, 172 kB


08.11.2022