Beteiligung an laufenden Bauleitplanverfahren:

A) 30. Änderung des Bebauungsplans Nr. 114 „östlich der Coesfelder / Dorstener Straße“ der Gemeinde Reken, Ortsteil Groß Reken; Unterrichtung der Öffentlichkeit

Mit dieser Bebauungsplanänderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Parkplatzanlage mit ca. 58 Stellplätzen geschaffen werden. Durch den Bau des Parkplatzes sollen ie Hauptstraße und die Neue Mitte vom Parkdruck entlastet werden.


B) 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 129 „Heidener Straße“ der Gemeinde Reken, Ortsteil Groß Reken; Öffentliche Auslegung

Auch mittels dieser Bebauungsplanänderung sollen die planungsrechtlichen Vorausetzungen für ca. 14 öffentliche Stellplätze an der Heidener Straße (K 11) geschaffen werden, um die Hauptstraße zu entlasten.


C) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 320 „Villa Löchteken“ der Gemeinde Reken, Ortsteil Bahnhof Reken; Öffentliche Auslegung

Die Villa Löchteken an der Bahnhofstraße soll saniert und einer neuen Nutzung (Büros etc.) zugeführt werden. Des Weiteren ist eine Ergänzung der Bebauung des Grundstücks durch ein Doppelhaus und ein weiteres Gebäude für eine Demenzwohngruppe, den betreuenden Pflegedienst und ca. 11 Wohnungen vorgesehen.


D) 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 403 „Nordendorf I“ der Gemeinde Reken, Ortsteil Klein Reken; Öffentliche Auslegung

Im Bereich der Konrad-Adenauer-Straße ist seinerzeit eine Weide zur Pferdehaltung festgesetzt worden. In der 5. Änderung des Bebauungsplans wurde eine erste Teilfläche zu Wohnbauland umgewidmet und inzwischen teilweise bebaut. Mit dieser 6. Änderung soll auch der Rest der ehemaligen Pferdeweide als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden.


E) Vereinfachte 23. Änderung des Bebauungsplans Nr. 204 „Heideweg“ der Gemeinde Reken, Ortsteil Maria Veen; Öffentliche Auslegung

Mittels dieser vereinfachten Bebauungsplanänderung soll zur Wahrung des Siedlungscharakters die maximale Gebäudelänge der zulässigen Einzel- und Doppelhäuser auf 20 m festgesetzt und die Zahl der Wohnungen auf 3 je Wohnhaus bzw. Doppelhaushälfte begrenzt werden.

Die Beteiligungsverfahren bzw. die öffentliche Auslegung finden in der Zeit vom 30.09. bis 29.10.2024 statt.

Zur Sicherung der Planung wurde für den Änderungsbereich eine Veränderungssperre gemäß § 14 des Baugesetzbuches beschlossen.

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Bekanntmachung der Veränderungssperre

Planentwurf (204_23_K-E_2024_09_16_rot_g.pdf)



Geltende Bauleitpläne


Wasserschutzgebietsverordnungen
im Bereich der Gemeinde Reken


Links zur Seite der Bezirksregierung Münster (Stand: 19.12.2022):

1. Reken-Melchenberg


1.1 Schutzgebietsverordnung vom 04.05.1998

https://www.bezreg-muenster.de/zentralablage/dokumente/umwelt_und_natur/wasserschutzgebiete-und-festsetzungsverfahren/recklinghausen/verordnung-zum-wasserschutzgebiet-reken-melchenberg.pdf

1.2 Übersichtskarte vom 22.02.2022

https://www.bezreg-muenster.de/zentralablage/dokumente/umwelt_und_natur/wasserschutzgebiete-und-festsetzungsverfahren/borken/wasserschutzgebiet-reken-2022.pdf

1.3 Änderungsverordnung vom 22.02.2022

https://www.bezreg-muenster.de/zentralablage/dokumente/umwelt_und_natur/wasserschutzgebiete-und-festsetzungsverfahren/borken/aenderungsverordnung-zum-wasserschutzgebiet-reken-2022.pdf


2. Holsterhausen/Üfter Mark

2.1 Schuzgebietsverordnung vom 04.05.1998

https://www.bezreg-muenster.de/zentralablage/dokumente/umwelt_und_natur/wasserschutzgebiete-und-festsetzungsverfahren/recklinghausen/verordnung-zum-wasserschutzgebiet-holsterhausen-uefter-mark.pdf

2.2 Übersichtskarte vom 22.11.2012

https://www.bezreg-muenster.de/zentralablage/dokumente/umwelt_und_natur/wasserschutzgebiete-und-festsetzungsverfahren/recklinghausen/wasserschutzgebiet-holsterhausen-uefter-mark.pdf

2.3 Änderungsverordnung vom 19.03.2003

https://www.bezreg-muenster.de/zentralablage/dokumente/umwelt_und_natur/wasserschutzgebiete-und-festsetzungsverfahren/recklinghausen/aenderungsverordnung-zum-wasserschutzgebiet-holsterhausen-uefter-mark.pdf

Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept
IKEK 2022

Die Gemeinde Reken hat im Jahr 2021 die Aufstellung eines integrierten kommunalen Entwicklungskonzeptes (IKEK) in Auftrag gegeben und trat im Mai 2021 in die Konzeptphase ein. Am 28.09.2022 beschloss der Rat das Konzept.

Das Dorfentwicklungsprogramm soll die Kommunen im ländlichen Raum, mit Hilfe einer nachhaltigen und integrierten Gesamtstrategie unterstützen, die sich sowohl auf den Kernort als auch auf die  Ortsteile bezieht, die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse dauerhaft sichert, Ressourcen schützt und die Biodiversitäterhält. Das IKEK richtet sich an alle Ortsteile und wird zur langfristigen Sicherung der Grundversorgung und der Basisinfrastruktur beitragen.


Flurbereinigung

19.09.2022 Informationsveranstaltung "Mögliche Flurbereinigung in Reken-Hülsten"


Dokument anzeigen: Stellplatzsatzung
29.09.2021
PDF, 172 kB


08.11.2022