Beteiligung an laufenden Bauleitplanverfahren:

Entwurf der 81. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Reken im Bereich „Velener Straße III“, Ortsteil Groß Reken

Die 81. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Velener Straße III“ soll eine der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Wohnbauflächen im Westen von Groß Reken zwischen der Heidener und der Velener Straße (K 11) schaffen. Dazu sollen die bisherigen Flächen für die Landwirtschaft zukünftig als Wohnbauflächen (W) im Flächennutzungsplan dargestellt werden.

Die für den Planbereich vorhandenen Fachgutachten findet man beim Bebauungsplan Nr. 149 „Velener Straße III“.

Die Links zu den Wasserschutzgebietsverordnungen, zum Landschaftsplan „Rekener Berge“, zum Regionalplan Münsterland und zum Landesentwicklungsplan NRW findet man unten (nach der 12. Änderung / Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 123 „Kapellenweg / Hestern“)


Bis zum 31. Juli 2026 besteht die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern.

Entwurf des Bebauungsplans Nr. 149 „Velener Straße III“ der Gemeinde Reken, Ortsteil Groß Reken

Dieser Bebauungsplan bildet dann die Grundlage für die Erschließung und Bebauung der Flächen der Wohngebietserweiterung. In ihm werden ein Allgemeines Wohngebiet (WA), die benötigten Straßenverkehrsflächen und öffentlichen Stellplätze, der Standort einer 10 kV-Trafostation, eine private und zwei öffentliche Grünflächen festgesetzt. So entstehen dem Bedarf entsprechend ca. 42 neue Baugrundstücke überwiegend für Familieneigenheime.

Die Links zu den Wasserschutzgebietsverordnungen, zum Landschaftsplan „Rekener Berge“, zum Regionalplan Münsterland und zum Landesentwicklungsplan NRW findet man unten (nach der 12. Änderung / Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 123 „Kapellenweg / Hestern“)

Bis zum 31. Juli 2026 besteht die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern.

Entwurf der 85. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Reken im Bereich »Groß Reken West«

Die 81. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Velener Straße III“ soll eine der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Wohnbauflächen im Westen von Groß Reken zwischen der Heidener und der Velener Straße (K 11) schaffen. Dazu sollen die bisherigen Flächen für die Landwirtschaft zukünftig als Wohnbauflächen (W) im Flächennutzungsplan dargestellt werden.

Die für den Planbereich vorhandenen Fachgutachten findet man beim Bebauungsplan Nr. 149 „Velener Straße III“.

Die Links zu den Wasserschutzgebietsverordnungen, zum Landschaftsplan „Rekener Berge“, zum Regionalplan Münsterland und zum Landesentwicklungsplan NRW findet man unten (nach der 12. Änderung / Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 123 „Kapellenweg / Hestern“)


Bis zum 31. Juli 2026 besteht die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern.

Entwurf der 12. Änderung / Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 123 »Kapellenweg / Hestern« der Gemeinde Reken, Ortsteil Groß Reken

Die im Teilbereich 1 der 85. Änderung des Flächennutzungsplans grundsätzlich dargestellte Fläche für eine weitere Regenrückhaltung im Bereich „Hestern“ wird mittels dieser Bebauungsplanänderung / -erweiterung dahingehend konkretisiert, dass nunmehr die Flächen für die Eingrünung, den Unterhaltungsweg und das eigentliche Becken entsprechend festgesetzt werden sollen. Am östlichen Rand des Geltungsbereiches ist die tatsächlich vorhandene Waldnutzung festgesetzt worden.

Die Links zum Landschaftsplan „Rekener Berge“, zum Regionalplan Münsterland und zum Landesentwicklungsplan NRW findet man unten.


Bis zum 31. Juli 2026 besteht die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern.

Teilweise sind von den Planungen die nachfolgend erreichbaren übergeordneten Planwerke und Verordnungen betroffen:
Landschaftsplan »Rekener Berge«

Wasserschutzgebietsverordnungen für die Gewinnungsanlage Reken Melchenberg:
https://www.bezreg-muenster.de/system/files/media/document/file/25_wsg_reken.pdf
https://www.bezreg-muenster.de/system/files/media/document/file/26_wsg_reken_vo.pdf
https://www.bezreg-muenster.de/system/files/media/document/file/27_wsg_reken_vo_aenderung_eins.pdf

Regionalplan Münsterland:
https://www.bezreg-muenster.de/themen/regionalplanung-und-regionalrat/regionalplan-muensterland

Landesentwicklungsplan NRW:
https://landesplanung.nrw.de/landesentwicklungsplan-nrw



Geltende Bauleitpläne


Wasserschutzgebietsverordnungen
im Bereich der Gemeinde Reken


Links zur Seite der Bezirksregierung Münster (Stand: 19.12.2022):

1. Reken-Melchenberg


1.1 Schutzgebietsverordnung vom 04.05.1998

https://www.bezreg-muenster.de/zentralablage/dokumente/umwelt_und_natur/wasserschutzgebiete-und-festsetzungsverfahren/recklinghausen/verordnung-zum-wasserschutzgebiet-reken-melchenberg.pdf

1.2 Übersichtskarte vom 22.02.2022

https://www.bezreg-muenster.de/zentralablage/dokumente/umwelt_und_natur/wasserschutzgebiete-und-festsetzungsverfahren/borken/wasserschutzgebiet-reken-2022.pdf

1.3 Änderungsverordnung vom 22.02.2022

https://www.bezreg-muenster.de/zentralablage/dokumente/umwelt_und_natur/wasserschutzgebiete-und-festsetzungsverfahren/borken/aenderungsverordnung-zum-wasserschutzgebiet-reken-2022.pdf


2. Holsterhausen/Üfter Mark

2.1 Schuzgebietsverordnung vom 04.05.1998

https://www.bezreg-muenster.de/zentralablage/dokumente/umwelt_und_natur/wasserschutzgebiete-und-festsetzungsverfahren/recklinghausen/verordnung-zum-wasserschutzgebiet-holsterhausen-uefter-mark.pdf

2.2 Übersichtskarte vom 22.11.2012

https://www.bezreg-muenster.de/zentralablage/dokumente/umwelt_und_natur/wasserschutzgebiete-und-festsetzungsverfahren/recklinghausen/wasserschutzgebiet-holsterhausen-uefter-mark.pdf

2.3 Änderungsverordnung vom 19.03.2003

https://www.bezreg-muenster.de/zentralablage/dokumente/umwelt_und_natur/wasserschutzgebiete-und-festsetzungsverfahren/recklinghausen/aenderungsverordnung-zum-wasserschutzgebiet-holsterhausen-uefter-mark.pdf

Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept
IKEK 2022

Die Gemeinde Reken hat im Jahr 2021 die Aufstellung eines integrierten kommunalen Entwicklungskonzeptes (IKEK) in Auftrag gegeben und trat im Mai 2021 in die Konzeptphase ein. Am 28.09.2022 beschloss der Rat das Konzept.

Das Dorfentwicklungsprogramm soll die Kommunen im ländlichen Raum, mit Hilfe einer nachhaltigen und integrierten Gesamtstrategie unterstützen, die sich sowohl auf den Kernort als auch auf die  Ortsteile bezieht, die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse dauerhaft sichert, Ressourcen schützt und die Biodiversitäterhält. Das IKEK richtet sich an alle Ortsteile und wird zur langfristigen Sicherung der Grundversorgung und der Basisinfrastruktur beitragen.

Flurbereinigung

19.09.2022 Informationsveranstaltung "Mögliche Flurbereinigung in Reken-Hülsten"


Dokument anzeigen: Stellplatzsatzung
29.09.2021
PDF, 172 kB


08.11.2022