Bauturbo - Öffentlichkeitsbeteiligung
Beim Kreis Borken sind vier Bauanträge für das Grundstück (Flur 4, Flurstücke 296 und 1.113) Klein Rekener Weg 12 in Bahnhof Reken eingegangen. Auf dem rund 4.433 m² großen Grundstück sind vier Reihenhausblöcke mit jeweils drei bzw. vier Wohneinheiten geplant. Die beiden vorderen Blöcke sind versetzt zur Straße angeordnet. Parallel zur Straße sind die zwei hinteren Blöcke vorgesehen.
Das Grundstück liegt im Innenbereich, innerhalb der bebauten Ortslage. Für das betreffende Gebiet besteht kein Bebauungsplan. Die Zulässigkeit der geplanten Vorhaben richtet sich daher grundsätzlich nach den Vorschriften des § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Danach müssen sich die Gebäude in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.
Zwei der vier Reihenhausblöcke sind in zweiter Reihe (Hinterhofbebauung) geplant und erfüllen dieses Einfügungsgebot nicht. Deshalb wurden für diese beiden Vorhaben Anträge nach § 246e BauGB, dem sogenannten „Bauturbo“, gestellt. Diese Regelung ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen eine Abweichung von den sonst geltenden bauplanungsrechtlichen Anforderungen, um die Schaffung von Wohnraum zu erleichtern.
Da das Vorhaben im Rahmen des "Bau-Turbos" von einzelnen Vorgaben des bestehenden Bebauungsplans abweicht, beteiligt die Gemeinde Reken die Öffentlichtkeit.
Die Öffentlichkeit wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme (per Post oder per E-Mail an mitteilung-bauamt@reken.de) bis zum 09.11.2026 gegeben.
Die eingegangenen Rückmeldungen werden ausgewertet und dem Planungs- und Bauausschuss für die weitere Planung anonymisiert vorgelegt.
Weitere Informationen, Ansichten, Grundrisse finden Sie hier: Bauturbo - Öffentlichkeitsbeteiligung / Reken