14.09.2023

Richtlinien für Sport-Auszeichnungen geändert

Im Rahmen seiner Sitzung vom 13. September hat der Schul-, Inklusions-, Sport-, Integrations-, Familien- und Kulturausschuss SISIFKA der Gemeinde Reken einstimmig beschlossen, die Richtlinien für die Verleihung von Auszeichnungen für hervorragende Leistungen auf dem Gebiet des Sports gemäß den in enger Kooperation zwischen dem GemeindeSportVerband und der Gemeindeverwaltung erarbeiteten Vorschlägen zu ändern.

Hintergrund: Im Juli 2003 hat die Gemeinde Reken in Zusammenarbeit mit dem GemeindeSportVerband Reken die derzeitig gültigen Richtlinien für die Verleihung von Auszeichnungen für hervorragende Leistungen auf dem Gebiet des Sports herausgebracht. Diese beinhalteten Regelungen zur Ehrung besonderer sportlicher Leistungen von Rekener Bürgerinnen und Bürgern bzw. Mitgliedern der Rekener Sportvereine. In einem Gespräch zwischen GemeindeSportVerband und Verwaltung ist festgestellt worden, dass - nicht nur pandemiebedingt - die Zahl der zu ehrenden Sportlerinnen und Sportler rückläufig ist. Zudem werden fast ausschließlich Einzelpersonen und nahezu keine Mannschaften ausgezeichnet. Darüber hinaus gibt es keine eindeutig formulierten Regelungen zur Ehrung verdienter Persönlichkeiten, die sich durch ihre Arbeit in den Sportvereinen oder in besonderer Weise um die Förderung des Sports in der Gemeinde verdient gemacht haben.

Aufgrund dieser Feststellung bestand zwischen dem GemeindeSportVerband und der Verwaltung Einigkeit, die Richtlinien für die Verleihung von Auszeichnungen für hervorragende Leistungen auf dem Gebiet des Sports anzupassen. In enger Abstimmung mit der Verwaltung hat der GemeindeSportVerband einen Entwurf vorgelegt, der die sportlichen Leistungen von Einzelpersonen und Mannschaften gleichberechtigt berücksichtigt und zudem eindeutige Regelungen zur Auszeichnung von langjährig ehrenamtlich engagierten Personen - egal ob Vorsitzender oder Platzwart - in den Rekener Sportvereinen enthält. Mit Verabschiedung und Veröffentlichung der neuen Richtlinien in diesem Jahr geht voraussichtlich eine große Anzahl von zu ehrenden Persönlichkeiten einher. Aus diesem Grund planen GemeindeSportVerband und Verwaltung eine große Auszeichnungsveranstaltung im 2. Quartal 2024.

Die Verleihung der Auszeichnungen erfolgt auf schriftlichen Antrag. Antragsberechtigt sind die Mitgliedsvereine des GemeindeSportVerbandes, der GemeindeSportVerband, die Schulen und die Gemeinde. Vorschlagsberechtigt sind alle Rekener Bürgerinnen und Bürger. Die Anträge und Vorschläge müssen bis zum 15. Dezember eines Jahres beim GemeindeSportVerband eingereicht und begründet werden. Über die Verleihung der Auszeichnungen entscheidet der GemeindeSportVerband im Einvernehmen mit der Gemeinde Reken. Die Verleihung der Auszeichnungen soll im Rahmen einer jährlich stattfindenden Sportlerehrung durch den/die Bürgermeister/in der Gemeinde Reken oder dessen/deren Stellvertreter/in und den/die Vorsitzende/n des GemeindeSportVerbandes oder dessen/deren Stellvertreter/in vorgenommen werden. Zu ehrende Personen müssen ihren Wohnsitz in Reken haben oder Mitglied eines dem GemeindeSportVerband angehörenden Sportvereins sein. Eine Mannschaft im Sinne der Richtlinien ist eine Gruppe von mindestens zwei Personen, die ein gemeinsam zu wertendes Ergebnis erzielt hat.