19.12.2022

Wohngeld-Plus - Pressemitteilung der Städte und Gemeinden im Kreis Borken

Wohngeld-Plus Gesetz tritt am 01.01.2023 in Kraft. Kommunen begrüßen die verbesserten Leistungen und kritisieren die bisherige unzureichende technische Vorbereitung.

Nach den Beschlüssen von Bundestag und Bundesrat tritt am 01.01.2023 das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft. Erklärtes Ziel des Gesetzes ist ein vereinfachter und beschleunigter Bezug des Wohngeldes vor dem Hintergrund der stark gestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten.

Mit dem neuen Gesetz sollen Haushalte mit niedrigen Einkommen deutlich stärker unterstützt werden. Das neue Wohngeld enthält vor diesem Hintergrund drei Komponenten:

  • die Einführung einer dauerhaften Heizkostenkomponente, die als Zuschlag auf die zu berücksichtigende Miete oder Belastung in die Wohngeldberechnung eingehen soll,
  • die Einführung einer Klimakomponente und
  • eine Anpassung der Wohngeldformel.

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass sich der durchschnittliche Wohngeldbetrag von 180 EUR pro Monat auf rund 370 EUR pro Monat erhöht.

Die Städte und Gemeinden begrüßen die mit der Wohngeldreform geplante Verbesserung der Leistungen für Haushalte mit geringem Einkommen ausdrücklich. Sie haben angesichts der erwarteten stark gestiegenen Anzahl der Anspruchsberechtigten Vorsorge treffen müssen und stellen zusätzliches Personal in ihren Wohngeldstellen zur Verfügung.

Leider ist festzustellen, dass die notwendige softwaretechnische Umsetzung der Wohngeldreform nicht der Beschlussfassung des Gesetzgebungsverfahrens folgt. Es ist davon auszugehen, dass die Programmierung des Wohngeldprogramms zur Berechnung und Zahlbarmachung seitens IT.NRW voraussichtlich erst im April 2023 abgeschlossen sein wird. Bis zu diesem Zeitpunkt werden keine Entscheidungen über die gestellten Wohngeldanträge oder auch Abschlagszahlungen möglich sein. Nur aktuell laufende Wohngeldfälle werden auch zu Beginn des Jahres 2023 weiter ausgezahlt.

Mechtild Schulze Hessing als Sprecherin der Arbeitsgemeinschaft der Kommunen im Kreis Borken sagt dazu: „Wir bedauern außerordentlich, dass es nicht gelungen ist die Wohngeldänderungen zum 01.01.2023 programmtechnisch umzusetzen. Wir bitten unsere Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und Geduld, wenn in den Wohngeldstellen erst nach Einsatzfähigkeit der Software abschließende Entscheidungen und Auszahlungen möglich sind. Ich appelliere dringend an Bund und Land, in derartig sensiblen Fällen Gesetzesänderungen erst in Kraft treten zu lassen, wenn die technische Umsetzung sichergestellt ist“. (pd)

www.wohngeldrechner.nrw.de

Antrag Mietzuschuss

http://lv.kommunen.nrw.testa-de.net/wohngeld/a-Aktuelle_Meldungen/Aktuelles/Antrag%20auf%20Mietzuschuss.pdf

Antrag Lastenzuschuss

http://lv.kommunen.nrw.testa-de.net/wohngeld/a-Aktuelle_Meldungen/Aktuelles/Antrag%20auf%20Lastenzuschuss.pdf

Hinweise zum Antrag

http://lv.kommunen.nrw.testa-de.net/wohngeld/a-Aktuelle_Meldungen/Aktuelles/Hinweisblatt%20zum%20Wohngeldantrag.pdf