Information zur Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen für Eigentümerinnen und Eigentümer von WohngrundstückenAls Grundstückseigentümerin bzw. Grundstückseigentümer haben Sie in diesem Jahr eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) bei Ihrem Finanzamt abzugeben. Was Sie zur Feststellung des Grundsteuerwerts wissen müssen:
Bei Fragen erreichen Sie das Finanzamt Borken unter der extra eingerichteten Grundsteuer-Hotline 02861-938-1959 (Montag-Freitag von 9 bis 18 Uhr) oder unter www.grundsteuer.nrw.de Weiterführende Hinweise: Alle Informationen zur Grundsteuerreform und Grundsteuer-Hotline des Finanzamtes |
27.04.2022 |