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Denkmalschutz/-Pflege

Die Gemeinde Reken ist als Untere Denkmalbehörde zuständig für Bau- und Bodendenkmäler.

Das Aufgabenspektrum umfasst u. a.:

  • Unterschutzstellungsverfahren für noch nicht unter Schutz stehende Objekte
  • Erlaubnisverfahren für Veränderungen an bereits unter Schutz stehenden Objekten
  • Führen der Denkmalliste
  • Bescheinigungen nach § 40 des Denkmalschutzgesetzes für die Erlangung von Steuervergünstigungen

Jeder Eigentümer oder Nutzer, der Maßnahmen an seinem Baudenkmal ausführt oder ausführen lässt, die zu denkmalbedingten Mehrkosten führen, kann hierfür öffentliche Zuschüsse beantragen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Erhaltung von Denkmälern wird durch die Gewährung von Zuwendungen aus dem Denkmalförderungsprogramm des Landes unterstützt. Der Antrag ist über die Gemeinde Reken bei der Bezirksregierung Münster zu stellen. Der Antrag muss i.d.R. spätestes am 1. Oktober des Vorjahres bei der Bezirksregierung vorliegen. Kleinere, private Denkmalpflegemaßnahmen (i.d.R. bis ca. 10.000 €) können aus Pauschalmitteln des Landes und Haushaltsmitteln der Gemeinde und des Kreises Borken gefördert werden, sofern diese zur Verfügung stehen. Auch hierfür ist i.d.R. eine rechtzeitige Antragstellung bis zum 1. Oktober des Vorjahres erforderlich.

Rechtliche Grundlagen:

Weitere Informationen im Internet: