Ausschuss plädiert für Gemeindebeteiligung an neuem GMV-Aufzug

Im Verlauf seiner Sitzung vom 20. März hat der Schul-, Inklusions-, Sport-, Integrations-, Familien- und Kultur-Ausschuss der Gemeinde Reken einstimmig den Beschlussvorschlag an den Gemeinderat gerichtet, den Mariannhiller Missionaren als Träger des Gymnasiums antragsgemäß für die Erneuerung des Aufzugs im Gebäudeteil B einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent, höchstens jedoch 107.000 Euro, zu gewähren. Die Auszahlung des Zuschusses soll nach Vorlage entsprechender Rechnungen erfolgen, welche nicht über die Ersatzschulfinanzierungsverordnung NRW mit der Bezirksregierung Münster abgerechnet werden können.

Der Rat muss auf Vorschlag des Schul-, Inklusions-, Sport-, Integrations-, Familien- und Kultur-Ausschusses während seiner kommenden Sitzung beschließen, ob sich die Gemeinde Reken hälftig an den Kosten für ei-nen neuen Aufzug im Gebäudeteil B des Gymnasiums Maria Veen beteiligt.


Hintergrund: Der Aufzug im Gebäudeteil B muss aufgrund seines Alters und der nicht vorhandenen Funktionsfähigkeit erneuert werden. Im Gebäudeteil B befinden sich neben den Biologieräumen im Erdgeschoss ein Großteil der Klassenräume für die Unter- und Mittelstufe mit insgesamt 12 Klassenräumen im ersten und zweiten Obergeschoss. Die Erneuerung der Aufzuganlage im Gebäudeteil B ist sehr aufwändig und wird von einem Architekten auf 230.000 Euro geschätzt. Zunächst muss die alte Anlage demontiert werden. Die neue Aufzuganlage wird für den Rollstuhltransport einschließlich Krankenliege geeignet sein.

Baumaßnahmen des Schulträgers, welche nicht über die Ersatzschulfinanzierungsverordnung abrechnungsfähig sind, sind nicht über die im Dezember 2023 neu gefasste Finanzierungsvereinbarung gedeckt. Leider gibt es von Dritter Seite, insbesondere von umliegenden Kommunen, keine Beteiligung an den Kosten für Baumaßnahmen am Gymnasium Maria Veen. Dies ist insofern bedauerlich, da die Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Maria Veen nahezu hälftig eben nicht aus der Gemeinde Reken, sondern aus Nachbarorten kommen.

Die Verwaltung schlägt vorbehaltlich des Vorhandenseins entsprechender Haushaltsmittel bei künftigen Investitionen vor, eine Zuwendung in Höhe von 50 Prozent der nicht über die Ersatzschulfinanzierungsverordnung NRW abrechnungsfähigen Kosten zu gewähren. Im Haushalt 2024 steht ein Budget in Höhe von 50.000 Euro für einen solchen Investitionszuschuss an den Schulträger des Gymnasiums zur Verfügung. Darüber hinaus können nicht verausgabte Mittel aus den Vorjahren in Höhe von rund 57.000 Euro in das aktuelle Haushaltsjahr übertragen werden. Das Gesamtbudget für die finanzielle Beteiligung der Gemeinde Reken an der Er-neuerung der Aufzuganlage im Gebäudeteil B beträgt somit 107.000 Euro. Gemäß der Einschätzung des Schulträgers werde dieses Budget voraussichtlich ausreichen, um die Maßnahme zu finanzieren. (bv/hh)

26.03.2024