»Ehe- und Partnerschaftsverträge«

Heutzutage ist es wichtiger denn je, sich mit den Regeln des Zusammenlebens zu beschäftigen. Wenn zwei Menschen für eine gewisse Zeit oder gar für immer im Rahmen einer Ehe oder einer Partnerschaft ohne Ehezeugnis zusammenleben möchten, gilt es, diesen Formen des Zusammenlebens eine Struktur zu geben.

In dem Vortrag soll Ihnen ein Überblick über die vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten einer Partnerschaft gegeben werden. Grundsätzlich ist der Abschluss von Eheverträgen bei dem Güterstand der Zugewinngemeinschaft sinnvoll und angezeigt, weil die Eheleute bei diesem Güterstand während der Ehe in Gütertrennung leben, aber bei Beendung der Ehe ein Ausgleich der Vermögenswerte stattfindet.

Des Weiteren werden Sie einen Einblick in die Möglichkeiten einer vertraglichen Lösung zum Thema „nichteheliche Lebensgemeinschaft“ erhalten, denn auch hierzu gibt es Positionen, die zwingend der Regelung bedürfen, wie etwa die Zahlung von laufenden Ausgaben, die Rechte an eingebrachten Sachen, die soziale Absicherung untereinander und vieles mehr.

Der Gesetzgeber hat dazu in den letzten Jahren viele Änderungen und Ergänzungen vorgenommen, um dieser gesellschaftlichen Entwicklung gerecht zu werden.

Termin: Mittwoch, 17.04.2024 um 19:00 Uhr im Rathaus (Sitzungszimmer Raum 1.11), Kirchstraße 14

Referentin: Susanne Tombrink, Rechtsanwältin

!!!Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, ist eine vorherige Anmeldung erforderlich!!!

Gleichstellungsbüro Reken, Telefon: 02864/944-033, oder per mail an s.rentmeister@reken.de

12.04.2024