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Öffentlicher Personennahverkehr

Der Kreis Borken ist seit dem 1.1.1996 als sogenannter „Aufgabenträger“ für den regionalen Busverkehr zuständig. Dies bedeutet, dass über den politisch beschlossenen „Nahverkehrsplan“ der Kreis Borken die „angemessene Verkehrsbedienung“ im Kreisgebiet festlegt. Er kann damit das Busangebot im Kreis Borken bestimmen, muss dieses dann aber unter Umständen auch finanzieren.
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  • Fahrplanauskunft
  • Rechtliche Grundlagen

Weitere Informationen im Internet:

Rechtliche Grundlagen:

Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG NRW)
Personenbeförderungsgesetz (PBefG)