Was erledige ich wo

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Obdachlosigkeit

Das Ordnungsbehördengesetzes bildet die Rechtsgrundlage einer ordnungsrechtlichen Unterbringung in eine Notunterkunft/Übergangswohnung. Die Bereitstellung eines Obdaches erfolgt im öffentlich-rechtlichen Rahmen, d.h. für die Bereitstellung wird eine Benutzungsgebühr erhoben, wodurch sich aber kein Mietverhältnis begründet. Des weiteren werden Unterkunftsnutzer und hilfesuchende Klienten über wirtschaftliche und persönliche Hilfen beraten. Hierbei werden auch Wege aufgezeigt, wie die Betroffenen wieder geeigneten Wohnraum finden können.

Rechtliche Vorschriften:

Ordnungsbehördengesetz NW (OBG NRW)