20.03.2023

»kitaplus«: gerechter, effektiver, flexibler, unbürokratischer und günstiger!

Seit dem Schuljahr 1996/1997 bietet die Gemeinde Reken bedarfsorientiert eine Übermittagsbetreuung für Schulkinder aller Grundschulen an. Seitdem trägt diese Betreuung wesentlich dazu bei, dass berufstätige Familien eine verlässliche Betreuung an Schultagen erhalten. Mit Einführung der Offenen Ganztagsschule (täglich bis mindestens 15, maximal bis 16.30 Uhr) ist auch diese Betreuungsform an allen Grundschulen etabliert, so dass Familien individuell eine Betreuungsform für ihr Kind wählen können. Mit dem „Ferienhaus“ wird zudem ein System zur Betreuung von Grundschulkindern in den Schulferien und an flexiblen Ferientagen angeboten.

Für alle Betreuungssysteme wird bisher ein monatlicher Elternbeitrag fällig. Der monatliche Elternbeitrag für die „Offene Ganztagsschule“ wird gemäß der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule in den Grundschulen der Gemeinde Reken vom 19.12.2016 einkommensabhängig erhoben. Der monatliche Elternbeitrag bei den Betreuungsformen „Schule von 8 bis 1“, „Betreuung von 7-8“ sowie das „Ferienhaus“ wird pauschalisiert erhoben. Elternbeiträge für die „Schule von 8 bis 1“ sowie das „Ferienhaus“ können beim Vorliegen eines Familienpasses auf 25 % bzw. 50 % reduziert werden.

Da die Administration aller für die unterschiedlichen Betreuungssysteme angemeldeten Kinder inzwischen in den Schulsekretariaten, bei den Betreuungskräften, im Schulverwaltungsamt und in der Kämmerei einen erheblichen zeitlichen und personellen Aufwand darstellt, hat die Verwaltung geprüft, welche positiven Effekte die Einführung einer Verwaltungssoftware für diese Bereiche darstellt. Die Verwaltungssoftware „kitaplus“ wird seit mehreren Jahren bereits im Kindergartenbereich für die digitale Essensbestellung an fast allen Kindertagesstätten in der Gemeinde Reken eingesetzt. Seit 2021 konnte auch die Essensbestellung in allen „Offenen Ganztagsschulen“ und im Ferienhaus sowie die komplette Administration der Kinder (An- und Abmeldungen) erfolgreich auf dieses Fachverfahren umgestellt werden.

Bei einer Umstellung des bisherigen monatlichen Abbuchungsverfahrens auf die Möglichkeit einer tagesgenauen Abrechnung und digitalen Verwaltung ergeben sich somit viele positive Effekte für alle Beteiligten. Dazu gehören eine eigenständige Betreuungsbuchung/-abmeldung für die Eltern, gerechtere Abrechnungsverfahren, vereinfachte Elternkommunikation, Wegfall des Mahnverfahrens und vereinfachte Listenführung. Um die Elternbeiträge jeweils im Tagessatz zu berechnen ist jedoch eine Änderung der bisherigen Satzungen notwendig. Die neuen Regelungen zum Elternbeitrag bei der OGS beinhalten verbesserte soziale Kriterien zugunsten der Befreiung der Eltern von der Beitragspflicht.

Zukünftig sollen Beitragspflichtige, deren Kinder eine OGS besuchen und einen Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz haben, von der Beitragspflicht befreit werden. Durch diese Regelung wird der Anteil der Kinder in der OGS, für die keinen Beitrag gezahlt wird, von derzeit 50 % auf etwa 65-70 % ansteigen. Die Verwaltung schlägt vor, für den verbleibenden Anteil von 30 % Beitragspflichtigen einen einheitlichen und familienfreundlichen Tagessatz unter Anwendung der Familienpass-Ermäßigungen vorzusehen, der die Personaleinsparungen auf Seiten der Schulverwaltung berücksichtigt. Bei der Berechnung der Elternbeiträge für die Betreuungsformen ÜMI/ Ferienhaus/ Frühbetreuung ist der bisherige monatliche Beitrag unter Berücksichtigung einer durchschnittlichen Inanspruchnahme auf einen Schultag umgerechnet worden.

Die Verwaltung schlägt folgende Tagessätze für die Inanspruchnahme der Betreuungsangebote vor: OGS-Elternbeiträge pro Tag ab dem 1.8.2023 pro Kind 2 € plus aktueller Preis für das Mittagessen. Beitragspflichtige, deren Kinder die OGS besuchen und die einen Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz haben, werden von der Beitragspflicht befreit. Die Vorlage der Münsterlandkarte bei Vertragsabschluss ist zwingend erforderlich. ÜMI-Elternbeiträge pro Tag ab dem 1.8.2023 pro Kind 2 €, Frühbetreuungs-Elternbeiträge pro Tag ab dem 1.8.2023 pro Kind 2 €, Elternbeiträge für das Ferienhaus pro Tag ab dem 1.8.2023 halbtags (7.30 – 13.15 Uhr) pro Kind 3 €, ganztags (7.30 – 16.30 Uhr) pro Kind 5 € plus aktueller Preis für das Mittagessen. Für alle Betreuungsformen werden beim Vorliegen eines Familienpasses Ermäßigungen (25 % oder 50 %) gewährt. (bv/hh)


Dem Gemeinderat empfehlen die Mitglieder des Schul-, Inklusions-, Sport-, Integrations-, Familien- und Kulturausschusses SISIFKA am 16. März nach ausführlicher PowerPoint-Präsentation und zahlreichen Detailinformationen durch den Schulverwaltungsleiter Stefan Nienhaus einstimmig bei einer Enthaltung, die modifizierte „Satzung über den Betrieb und die Erhebung von Elternbeiträgen für Betreuungsangebote an Grundschulen der Gemeinde Reken“ zum Schuljahr 2023/2024 zu beschließen.