Finanzielle Unterstützung
Sowohl die Rekener Kindertagesstätten und Grundschulen, als auch die Haupt- und Realschule bieten im Rahmen der Übermittagsbetreuung die Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen an.
Anspruchsberechtigte nach dem SGB II, SGB XII, Wohngeldgesetz, § 2 Abs. 1 Asylbewerberleistungsgesetz, sowie Empfänger eines Kindergeldzuschlages, haben die Möglichkeit, die Mahlzeiten Ihres Kindes im Rahmes des Bildungs- und Teilhabepaketes bezuschusst zu bekommen.
Informationen erhalten Sie im Jobcenter der Gemeinde Reken, Herrn Wiesner, Tel.: 02864 944-027.
Kinder aus Familien, die keine Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten können, haben dennoch die Möglichkeit auf finanzielle Unterstützung. Das Landesprogramm "Alle Kinder essen mit" richtet sich an einkommensschwache Familien.
Informationen erhalten Sie im Schulverwaltungsamt der Gemeinde Reken, Frau Röhling, Tel.: 02864 944-108.