Vollstreckung (Außendienst)
Die Gemeindekasse Reken nimmt die Vollstreckung von öffentlich-rechtlichen Geldforderungen wahr.
Dies sind zum einen eigene Ansprüche, zum anderen aber auch fremde Forderungen, die im Rahmen der Amtshilfe für andere Städte bzw. Kreise oder im Wege der zugewiesenen Vollstreckung für z.B. Rundfunkbeiträge, Buß-/Verwarngungsgelder anderer Kommunen etc. einzuziehen sind. Bei eigenen privatrechtlichen Forderungen findet das gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsverfahren beim zuständigen Amtsgericht Anwendung.
Der Vollstreckung geht in der Regel eine schriftliche Ankündigung voraus.
Vollstreckt werden kann z.B. durch:
Unsere Bitte: Zahlen Sie fristgemäß - spätestens nach der Mahnung - oder sprechen Sie rechtzeitig mit uns, wenn Sie in Zahlungsschwierigkeiten sind. Sie ersparen sich und uns Unannehmlichkeiten, Arbeit und weitere Kosten durch die sonst zwangsläufig einsetzende Vollstreckung.
Dies sind zum einen eigene Ansprüche, zum anderen aber auch fremde Forderungen, die im Rahmen der Amtshilfe für andere Städte bzw. Kreise oder im Wege der zugewiesenen Vollstreckung für z.B. Rundfunkbeiträge, Buß-/Verwarngungsgelder anderer Kommunen etc. einzuziehen sind. Bei eigenen privatrechtlichen Forderungen findet das gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsverfahren beim zuständigen Amtsgericht Anwendung.
Der Vollstreckung geht in der Regel eine schriftliche Ankündigung voraus.
Vollstreckt werden kann z.B. durch:
- Pfändungstätigkeit des Vollziehungsbeamten
- Konto- oder Lohnpfändungen
- Eintragung von Sicherungshypotheken bei vorhandenen Grundstücken
Unsere Bitte: Zahlen Sie fristgemäß - spätestens nach der Mahnung - oder sprechen Sie rechtzeitig mit uns, wenn Sie in Zahlungsschwierigkeiten sind. Sie ersparen sich und uns Unannehmlichkeiten, Arbeit und weitere Kosten durch die sonst zwangsläufig einsetzende Vollstreckung.