Zwischenzählerstand eingeben

Falls Sie regelmäßig unversiegelte Grundstücksflächen bewässern (z.B. Gärten, Grünanlagen, Rasenflächen) werden diese Wassermengen nicht dem Kanalisationssystem zugeführt. Damit diese Wassermengen in Abzug gebracht werden können, bietet es sich an, einen geeichten Zwischenzähler einzubauen. Sie können an dieser Stelle der Finanzverwaltung der Gemeinde Reken den Einbau eines neuen Zwischenzählers mitteilen. Dies gilt auch für den Wechsel des Zählers und bei Umzug/Mitnahme des Zählers.

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