Information zur Grundsteuerreform 2025In der Gemeinde Reken wurden zuletzt zum 01.01.2003 die Grundsteuern A und B angehoben. Im Gegenteil wurden beide Steuerarten zum 01.01.2018 sogar gesenkt. Die Grundsteuer A mit einem Hebesatz von 170 v. H. und die Grundsteuer B mit 350 v. H. bilden seit vielen Jahren die niedrigsten Hebesätze in der Umgebung. Auf Grund der Grundsteuerreform muss für das Jahr 2025 nun erstmals die Grundsteuer durch die neu ermittelten Grundsteuerwertfeststellungen ermittelt werden. Den Grundsteuermessbescheid erhalten Sie durch das Finanzamt. Die Gemeinde Reken muss sich auf diesen Grundsteuermessbescheid beziehen und multipliziert den dort ausgewiesenen Wert mit dem Hebesatz. Auch die Gemeinde Reken ist von der Grundsteuerreform insofern betroffen, als dass vom Land NRW neue sogenannte „aufkommensneutrale Hebesätze“ für jede Kommune ermittelt wurden. Mit der Anwendung der neuen Hebesätze ist keine Mehreinnahme für die Gemeinde Reken verbunden – die Steuereinnahmen auf niedriger Basis bleiben konstant!
Auch wenn für die Gemeinde Reken die Steuer aufkommensneutral ausgestaltet wird, werden sich viele individuellen Steuerzahlungen verändern. Einige Einwohner/-innen werden mehr Grundsteuer bezahlen müssen und andere weniger. Das ist die zwingende Folge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und resultiert aus der Neubewertung des Grundbesitzes. Auch ist bei der Berechnung u. a. zu berücksichtigen, dass die Wohnanteile aus der Land- und Forstwirtschaft nach neuem Recht von der Grundsteuer A zur Grundsteuer B wechseln. Bei großen Veränderungen prüfen Sie bitte insbesondere die Festsetzung in Ihrem Grundsteuermessbescheid, den Sie vom Finanzamt erhalten haben. Die Festsetzung durch die Gemeinde Reken ist ein separater Bescheid, mit dem lediglich die im vom Finanzamt ermittelten Grundsteuerwerte mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert werden. Wenn Sie Fragen zu der Ermittlung der Grundsteuerwerte und zum Grundsteuermessbescheid haben wenden Sie sich bitte an das Finanzamt. Weitere Informationen erhalten Sie auch über www.grundsteuer.de bzw. Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform über www.finanzverwaltung.nrw.de/allgemeine-informationen-zur-grundsteuerreform Die aufkommensneutrale Veränderung der Grundsteuerhebesätze ist auch für die Gemeinde Reken ärgerlich. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass auch die neuen Hebesätze der Gemeinde Reken, weit und breit die niedrigsten Steuerhebesätze für Grundsteuer A und B darstellen. Entsprechende Steuervergleiche sind u. a. auf der Homepage des Steuerzahlerbundes www.steuerzahler.de/grundsteuer/ und auf der Homepage der IHK www.ihk.de verfügbar. | |||||||||
06.02.2025 |