Gemeinderat beschließt Jahresabschluss 2022

Das Haushaltsjahr 2022 schließt mit einem Jahresergebnis in Höhe von -750.045,91 € ab. Gemäß der Gemeindeordnung NRW stellt der Rat bis spätestens zum 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. Gleichzeitig mit der Feststellung des Jahresabschlusses beschließt der Rat über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von -750.045,91 € wird der Ausgleichsrücklage entnommen. Die am Ende des Haushaltsjahres nicht in Anspruch genommenen Haushaltsansätze, die in das nächste Haushaltsjahr übertragen werden sollen, lagen dem Jahresabschluss bei. (bv/hh)

Einstimmig fasst der Gemeinderat folgende Beschlüsse:

  • Der Jahresabschluss 2022 der Gemeinde mit einem Jahresergebnis in Höhe von -750.045,91 € und einer Bilanzsumme von 127.656.301,08 € wird festgestellt.
  • Das Jahresergebnis von -750.045,91 € wird der Ausgleichsrücklage entnommen.
  • Dem Bürgermeister wird vorbehaltlose Entlastung erteilt.
  • Ermächtigungen für Aufwendungen werden in Höhe von 4.269.567,50 € und Ermächtigungen für Auszahlungen für Investitionen in Höhe von 10.999.723,54 € übertragen.
  • Der Beteiligungsbericht 2022 wird beschlossen.
  • Der Bericht zu den finanziellen Auswirkungen wird zur Kenntnis genommen.

16.11.2023