Grundsteuer
Die Gemeinde Reken erhebt Grundsteuern für:
- die Betriebe der Land- u Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und
- die bebauten und unbebauten Grundstücke im Sinne des Bewertungsgesetzes (Grundsteuer B).
Der Berechnung der Grundsteuer liegt ein Steuermessbetrag zugrunde, der vom zuständigen Finanzamt festgelegt wird. Auf den Steuermessbetrag wendet die Gemeinde ihren örtlichen Hebesatz an und setzt damit die Grundsteuer fest.
Bitte beachten Sie: Gegen Festsetzungen im Steuermessbescheid können Sie beim zuständigen Finanzamt Einspruch erheben.
Rechtliche Grundlagen:
Grundsteuergesetz (GrStG)
Formularhinweise:
Allgemeine Gebühreninformation:
Die aktuellen Hebesätze für die Grundsteuer entnehmen Sie bitte der
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Grundbesitzabgaben 2024 (PDF, 155 kB, 08.12.2024)