Gestattung
Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.
Unter besondere Anlässe sind kurzzeitige Veranstaltungen zu verstehen.
Dies gilt insbesondere für Zeltbetrieb bei Schützenfesten, Getränkestände bei Märkten (z.B. Weihnachts-, Trödelmarkt), Karnevalsumzüge, öffentliche Musikveranstaltungen, Sportveranstaltungen, Jubiläum- und Vereinsfeiern oder Werbeveranstaltungen wenn dabei alkoholische Getränke ausgeschänkt werden. Für die Abgabe von Speisen und alkoholfreien Getränken müssen Sie keine Erlaubnis beantragen. Das Erlaubnisverfahren kann einige Zeit in Anspruch nehmen, es empfiehlt sich daher den Antrag frühzeitig mindestens 2 Wochen vor der geplanten Veranstaltung zu stellen. Eventuell benötigen Sie für die geplante Veranstaltung auch noch weitere Erlaubnisse. Dies kann der Fall sein, wenn Sie zum Beispiel zusätzlich eine Live-Band/Musik spielen lassen, öffentliche Verkehrsflächen nutzen oder ein Festzelt aufbauen wollen.
Unter besondere Anlässe sind kurzzeitige Veranstaltungen zu verstehen.
Dies gilt insbesondere für Zeltbetrieb bei Schützenfesten, Getränkestände bei Märkten (z.B. Weihnachts-, Trödelmarkt), Karnevalsumzüge, öffentliche Musikveranstaltungen, Sportveranstaltungen, Jubiläum- und Vereinsfeiern oder Werbeveranstaltungen wenn dabei alkoholische Getränke ausgeschänkt werden. Für die Abgabe von Speisen und alkoholfreien Getränken müssen Sie keine Erlaubnis beantragen. Das Erlaubnisverfahren kann einige Zeit in Anspruch nehmen, es empfiehlt sich daher den Antrag frühzeitig mindestens 2 Wochen vor der geplanten Veranstaltung zu stellen. Eventuell benötigen Sie für die geplante Veranstaltung auch noch weitere Erlaubnisse. Dies kann der Fall sein, wenn Sie zum Beispiel zusätzlich eine Live-Band/Musik spielen lassen, öffentliche Verkehrsflächen nutzen oder ein Festzelt aufbauen wollen.
Rechtliche Grundlagen:
Formularhinweis:
Schriftliche formlose Antragstellung
Allgemeine Gebühreninformation:
Nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes NRW beträgt die Rahmengebühr gem. Tarifstelle 12.14.6 zwischen 25,00 € und 200,00 €.
Die Gebührenfestsetzung erfolgt nach dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand und wird individuell festgesetzt.
Die Gebührenfestsetzung erfolgt nach dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand und wird individuell festgesetzt.