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Unterhaltsvorschuss

Zahlt der/die Unterhaltsverpflichtete Ihres Kindes zu wenig oder keinen Unterhalt können Sie einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellen. Die Unterhaltsvorschusskasse des Jugendamtes beim Kreis Borken, Fachbereich Jugend und Familie nimmt Ihre Anträge entgegen.

Anspruch haben ausländische und deutsche nichteheliche und eheliche Kinder.

Unterhaltsvorschuss ist bei SozialhilfebezieherInnen Einkommen, das angerechnet wird. Bei Antragstellern, die keine Sozialhilfe beziehen, ist er zusätzliches Einkommen.

Kinder Alleinerziehender erhalten den Regelbedarf für nichteheliche Kinder nach der Düsseldorfer Tabelle.

Der Unterhaltsvorschuss wird für Kinder gezahlt, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und nur für längstens sechs Jahre. Die Begrenzung existiert auch deshalb, weil der Unterhaltsvorschuss als Schuld des Unterhaltspflichtigen aufläuft. Auch wenn dieser zahlungsunfähig ist.

Rechtliche Grundlagen: