Reisepass
Der Antrag kann nur persönlich im Bürgerinformationsbüro gestellt werden, da eine eigenhändige Unterschrift geleistet werden muss.
Gültigkeitsdauer von Reisepässen:
- bei Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
- bei Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre
Verlängerungen sind nicht möglich!
Voraussetzungen für die Ausstellung von Reisepässen:
- Der Antragsteller muss Deutscher sein.
- Der Antragsteller muss in der Gemeinde gemeldet sein. (Bei gemeldetem Nebenwohnsitz ist die Antragsaufnahme und Weiterleitung an die Hauptwohnsitzgemeinde möglich. Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ist ebenfalls möglich. Über die Ausstellung ist die Hauptwohnsitzgemeinde zu unterrichten.)
- Altersmäßig gibt es keine Begrenzung. Ist der Antragsteller unter 18 Jahre alt, müssen die Sorgeberechtigten ihre Zustimmmung geben.
Bearbeitungsdauer:
Reisepässe werden zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Dauer richtet sich nach der dortigen Auslastung und liegt bei etwa 4 Wochen. Die Gemeinde hat auf diesen Zeitablauf leider keinen Einfluss. Bei Abholung kann sich die betreffende Person durch eine schriftliche Vollmacht vertreten lassen.
Rechtsgrundlagen:
Paßgesetz (PaßG)
Notwendige Unterlagen:
- ein biometrisches Lichtbild aus neuerer Zeit, Größe 45 x 35 mm, Hochformat, mit hellem Hintergrund
- der alte Personalausweis oder Kinderausweis, auch wenn diese Dokumente abgelaufen sind bei Erstausstellung des Ausweisdokumentes, oder wenn sie gestohlen sind bzw. verloren wurden, ist ein anderes Lichtbilddokument sowie das Familienstammbuch oder Geburts- oder Heiratsurkunde mitzubringen.
Allgemeine Gebühreninformation:
Vorläufiger Reisepass 26,00 € (Gültigkeitsdauer 1 Jahr)
Reisepass ab 24. Lebensjahr 70,00 € (Gültigkeitsdauer 10 Jahre)
Reisepass bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres 37,50 € (Gültigkeitsdauer 6 Jahre)
Formularhinweise:
Vollmacht zur Abholung von Dokumenten
Zustimmungserklärung 2024 (PDF, 568 kB, 05.10.2024)