Naturdenkmale
Besonders schützenswerte Bäume/Alleen können als Naturdenkmale ausgewiesen werden.
Naturdenkmale sind in § 22 Landschaftsgesetz NW definiert als "Einzelschöpfungen der Natur, deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder erdgeschichtlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist":
Naturdenkmale sind in § 22 Landschaftsgesetz NW definiert als "Einzelschöpfungen der Natur, deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder erdgeschichtlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist":
Rechtliche Grundlagen:
Landschaftsgesetz (LG NRW)