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Fischereischein

Der Fischereischein wird von der Gemeinde-/Stadtverwaltung erteilt in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Er berechtigt zur Ausübung der Fischerei in dem jeweiligen Bundesland. Die Gültigkeit/Anerkennung eines Fischereischeines in einem anderen Bundesland ist dort zu erfragen. In den anderen Bundesländern erteilte Fischereischeine gelten nach Zuzug grundsätzlich auch in diesem Bundesland unverändert weiter. Nichtdeutsche Fischereischeine sind keine Berechtigung zur Ausübung der Fischerei in diesem Bundesland. Neben dem Fischereischein ist für die Ausübung der Fischerei noch die Zustimmung des jeweiligen Fischereiberechtigten notwendig.  

Der Kreis Borken führt jeweils im November eines jeden Jahres eine Fischereiprüfung durch. Die genauen Termine entnehmen Sie bitte der Tagespresse.

Notwendige Unterlagen:

  • Zeugnis der staatlichen Fischereiprüfung oder vorheriger Fischereischein
  • Personalausweis/Reisepass
  • 1 Passfoto, ca. 35 x 45 (nur bei Neuausstellung)

Allgemeine Gebühreninformation:

Für die Erstausstellung bzw. Verlängerung:
48,00 € Fischereischein einschl. Fischereiabgabe für 5 Jahre
16.00 € Fischereischein einschl. Fischereiabgabe für 1 Jahr
  8,00 € Jugendfischereischein einschl. Fischereibabgabe für 1 Jahr
  5,00 € Ausstellung eines Ersatzfischereischeines

Rechtliche Grundlagen:

Landesfischereigesetz (LFischG)

Formulare