Was erledige ich wo

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Brandverhütungsschau

Im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes haben die Gemeinden  in bestimmten Gebäuden und Einrichtungen in Zeitabständen von längstens sechs Jahren eine Brandverhütungsschau durchzuführen.
Der Brandverhütungsschau unterliegen Gebäude und Einrichtungen,

  • die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet sind oder
  • in denen bei Ausbruch eines Brandes ober bei einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind.

Die Brandverhütungsschau wird in diesen Objekten durch die von der Gemeinde beauftragten Brandschutztechniker durchgeführt.

Rechtliche Grundlagen:

Brandschutzbeauftragte der Gemeinde Reken:

GBI Jörg Wiesmann
OBM Stefan Zorenböhmer