Brandverhütungsschau
Im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes haben die Gemeinden in bestimmten Gebäuden und Einrichtungen in Zeitabständen von längstens sechs Jahren eine Brandverhütungsschau durchzuführen.
Der Brandverhütungsschau unterliegen Gebäude und Einrichtungen,
- die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet sind oder
- in denen bei Ausbruch eines Brandes ober bei einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind.
Die Brandverhütungsschau wird in diesen Objekten durch die von der Gemeinde beauftragten Brandschutztechniker durchgeführt.
Rechtliche Grundlagen:
(BHKG NRW) § 26 des Brandschutz-, Hilfeleistungs- Katastrophenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Gemeinde Reken vom 19.12.2016
Brandschutzbeauftragte der Gemeinde Reken:
GBI Jörg Wiesmann
OBM Stefan Zorenböhmer