Beglaubigungen
Beglaubigungen von Abschriften, Kopien, (keine Standesamtsurkunden), Zeugnissen, Unterschriften, etc.
Beglaubigungen von Schriftstücken:
Im Bürgerinformationsbüro können Sie Ablichtungen von Schriftstücken beglaubigen lassen. Dazu sind neben den Kopien unbedingt die Originale vorzulegen.
Beglaubigungen von Unterschriften:
Beglaubigungen von Schriftstücken:
Im Bürgerinformationsbüro können Sie Ablichtungen von Schriftstücken beglaubigen lassen. Dazu sind neben den Kopien unbedingt die Originale vorzulegen.
Abschriften oder Ablichtungen von Urkunden dürfen nur beglaubigt werden, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt wurde oder die beglaubigte Kopie einer Behörde vorgelegt werden muss. Wenn dies nicht der Fall ist, wenden Sie sich bitte an einen Notar.
Beglaubigungen von Personenstandsurkunden (Geburts-, Abstammungs-, Heirats- und Sterbeurkunden) werden ausschließlich von dem Standesamt, dass den Personenstandsfall beurkundet hat, ausgestellt.Beglaubigungen von Unterschriften:
Unterschriften dürfen nur beglaubigt werden, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll. Unterschriften ohne zugehörigen Text, und solche, die öffentlich beglaubigt werden müssen (§ 129 BGB), werden nicht beglaubigt. Die Unterschriften können nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart des Sachbearbeiters/der Sachbearbeiterin geleistet werden.
Benötigte Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass
Allgemeine Gebühreninformation:
Abschriften, Auszüge, Ablichtungen, Zeichnungen, Pläne 3,00 €
Unterschriften und Handzeichen 2,00 €
Unterschriften und Handzeichen 2,00 €