Wahlen
Das Wahlamt ist zuständig für:
- Die Organisation und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen
- Aufstellung, Führung und Abschluss des Wählerverzeichnisses
- Einberufung der Wahlhelfer/innen
- Anmietung und Einrichtung von Wahllokalen
- Auswertung und Präsentation der Wahlen
Wahl zum europäischen Parlament:
Die auf die Bundesrepublik Deutschland entfallenden Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden von den wahlberechtigten Deutschen für fünf Jahre gewählt.
Rechtliche Grundlagen:
Bundestagswahl:
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind Vertreter des ganzen Volkes, die für 4 Jahre gewählt werden.
Rechtliche Grundlagen:
Landtagswahl:
Die Abgeordneten des Parlaments des Landes Nordrhein-Westfalen werden für die Dauer von 5 Jahren gewählt.
Rechtliche Grundlagen:
Kommunalwahl:
Die Bürgerschaft wird durch den Rat und den Bürgermeister vertreten. Die Ratsmitglieder werden von den Bürgern für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Wahlperiode der Bürgermeister beträgt ebenfalls fünf Jahre.
Die Vertretung und Repräsentation des Rates obliegt dem Bürgermeister der auch den Vorsitz im Rat führt. Der Bürgermeister hat Stimmrecht im Rat. Der Bürgermeister ist kommunaler Wahlbeamter und verantwortlich für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsgangs der gesamten Verwaltung.
Die Vertretung und Repräsentation des Rates obliegt dem Bürgermeister der auch den Vorsitz im Rat führt. Der Bürgermeister hat Stimmrecht im Rat. Der Bürgermeister ist kommunaler Wahlbeamter und verantwortlich für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsgangs der gesamten Verwaltung.