Auskunft Gewerbezentralregister
Auskunft über natürliche Personen:
Jeder Person wird auf Antrag eine Auskunft über den sie betreffenden Inhalt des Gewerbezentralregisters erteilt. Hat der/die Antragsteller(in) einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragsberechtigt. Die Bevollmächtigung anderer Personen ist nicht möglich.
Auskunft über Firmen:
Für juristische Personen oder Personenvereinigungen (z.B. Firmen) kann ebenfalls eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragt werden. Antragsberechtigt ist nur der gesetzliche Vertreter.
Die Anträge sind bei der Meldebehörde der Wohnsitzgemeinde zu stellen.
Personen, die im Ausland leben, können den Antrag unmittelbar an folgende Adresse senden:
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
-Dienststelle Bundeszentralregister-
10900 Berlin