Stilllegung Kfz
Sie können Ihr Fahrzeug auch im Bürgerinformationsbüro des Rathauses abmelden.
Notwendige Unterlagen:
- Fahrzeugschein
- Kennzeichen (Nummernschilder)
Für die endgültige Stilllegung von Kraftfahrzeugen und sonstige Angelegenheiten der Zulassung und Abmeldung von Kraftfahrzeugen ist der Kreis Borken zuständig. Hier gibt es weitere Informationen über die Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz).
Allgemeine Gebühreninformation:
Abmeldung eines Fahrzeugs = 16,50 €