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Kindergartenangelegenheiten

Kinder sollen frei und geschützt, angeleitet und losgelassen mit Kindern ihres Alters spielen und leben können, darüberhinaus sollen Eltern die Möglichkeit geboten werden, Beruf und Familie besser koordinieren zu können.
Jedes Kind hat vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf den Besuch eines Kindergartens. Der Kreis Borken, Fachbereich Jugend und Familie (Jugendamt) ist als örtlicher Träger der Jugendhilfe für die Angelegenheiten der Kindertagesstätten (z. B. Betreuungsangebote, Elternbeiträge, Betriebskostenzuschüsse) zuständig.

Rechtliche Grundlagen:

Weitere Informationen im Internet: