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Hinweis für Hundehalter*innen

Bedauerlicherweise erhält das Ordnungsamt Beschwerden über Hundekot auf öffentlichen Straßen und Flächen, sowie frei laufende Hunde im Gemeindegebiet. Deshalb weisen wir auf nachstehende Verhaltensregeln hin.

Hundekot auf Bürgersteigen, Rad- und Fußwegen, Spielplätzen, Plätzen und Grünanlagen ist nicht nur ekelerregend, sondern auch gesundheitsschädlich. Diese Seite der Hundehaltung kann leicht durch mehr Verantwortungsbewusstsein vermieden werden. Leidtragend sind Spaziergänger, die in die „Häufchen“ hineintreten. Mit diesen Verschmutzungen im Bereich der öffentlichen Anlagen und Spielplätze wird der gemeindliche Bauhof tagtäglich konfrontiert. Hundekot, insbesondere auf Spielplätzen, ist nicht nur eine hässliche bzw. ärgerliche Angelegenheit, sondern kann auch insbesondere für Kinder gesundheitsschädlich sein. Und letztlich sind auch die Haus- und Grundstückseigentümer verärgert, wenn sie die Hundehaufen beim Reinigen der Gehwege entfernen müssen. Auch aus der Landwirtschaft kommen regelmäßig Beschwerden über Hundekot auf Wiesen und Äckern, schließlich werden dort Futter- bzw. Lebensmittel produziert, die dann mit Hundekot verunreinigt in den Lebensmittelkreislauf gelangen.

Bitte beachten Sie folgende Regeln:

  • Lassen Sie Ihren Hund niemals unbeaufsichtigt umherlaufen. Auf Verkehrsflächen und Anlagen der geschlossenen Ortschaften sind Hunde an der Leine zu führen  (§ 5 Abs. 1 der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung).
  • Meiden Sie Spielplätze, auf denen Hunde prinzipiell nicht mitgeführt werden dürfen (§ 5 Abs. 3 der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung).
  • Achten Sie darauf, wo Ihr Hund sein „Geschäft“ erledigt. Bürgersteige, öffentliche Wege, Plätze und Grünanlagen sind dafür tabu. Sollte Ihr Hund dennoch an einer dieser Stellen sein Geschäft verrichten, sind Sie dazu verpflichtet, den Hundekot zu beseitigen. (§ 5 Abs. 2 der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung).
  • Hundekot ist Abfall und gehört in die Restmülltonne. Nehmen Sie beim Gassi gehen immer geeignete Tüten mit, um den Kot Ihres Hundes ordnungsgemäß zu beseitigen.
  • Beachten Sie die vorgenannten Regeln nicht, so begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Auch ist es ein Irrglaube, dass durch die Hundesteuer dies alles abgegolten ist. Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, mit der das Halten von Hunden besteuert wird. Wie jede Steuer ist sie eine öffentlich-rechtliche Abgabe, der keine bestimmte Leistung (etwa Reinigung der Straße von Hundekot) gegenübersteht.

Appell an das Verantwortungsbewusstsein gegenüber Mitmenschen und Tieren.

Hundehalter*innen wissen es zu schätzen, dass sie in den Außenbereichen unserer Gemeinde reichlich Auslauf für ihre Vierbeiner finden.

Bitte achten Sie darauf, dass dabei erholungssuchende Mitmenschen nicht durch umherspringende Hunde beeinträchtigt werden und dass wildlebende Tiere in ihren Ruheräumen nicht gestört und schon gar nicht gehetzt oder gar getötet werden.

Auch wenn es keine generelle Anleinpflicht für Hunde in unserem Gemeindegebiet gibt, heißt das nicht, dass diese überall frei herumlaufen dürfen.

Bitte nehmen Sie Rücksicht und Ihre Vierbeiner an die Leine.

Rechtliche Grundlagen: