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Asylbewerber

Bei der Personengruppe der ausländischen Flüchtlinge handelt es sich um Asylbewerber, geduldete Ausländer und so genannte Kontingentflüchtlinge.

Damit der notwendige Bedarf für Ernährung, Unterkunft einschließlich Heizung und im Krankheitsfall sichergestellt werden kann, erhalten Asylbewerber und geduldete Ausländer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Im Vergleich zu den Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 12 (SGB XII) sind diese jedoch eingeschränkt.

Rechtsgrundlagen: