Kinderreisepass
Für Auslandsreisen benötigen Kinder unter 12 Jahren (auch Kleinkinder) einen Kinderreisepass (vormals Kinderausweis). Das Passgesetz bestimmt, dass Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, unabhängig vom Alter grundsätzlich verpflichtet sind, einen gültigen Pass mitzuführen (Passpflicht). Deshalb wird für Kinder in der Regel ein Kinderreisepass ausgestellt. Welche Staaten einen Kinderreisepass und unter welchen Bedingungen anerkennen, erfragen Sie bitte beim Bürgerinformationsbüro. Die Auskünfte können jedoch nur ohne Gewähr erteilt werden, da sich die Bedingungen kurzfristig ändern können. Zur Sicherheit bitte bei der jeweiligen Botschaft oder dem Reiseveranstalter nachfragen.
Wird ein Kinderreisepass vom Einreisestaat nicht anerkannt, kann ein Reisepass für das Kind ausgestellt werden.
Antragsberechtigte: Der Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) gestellt werden. Können nicht beide Elternteile persönlich bei den Bürgerdiensten vorsprechen, sind die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils und dessen Personalausweis vorzulegen. Für die Erstellung des Kinderreisepasses ist die Anweseheit des betreffenden Kindes zwingend erforderlich. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.
Bewilligungszeitraum/Gültigkeitsdauer: Der Kinderreisepass gilt zunächst für die Dauer von einem Jahr. Er kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden. Eine Verlängerung ist nur möglich wenn der Kinderreisepass bis zur Antragstellung noch gültig ist. Bei abgelaufenen Dokumenten ist eine Neuausstellung gesetzlich vorgeschrieben.
Benötigte Unterlagen:
1 biometrisches Passbild
Geburtsurkunde (Familienstammbuch)
Bearbeitungsfrist:
Bei Abgabe der vollständigen Unterlagen wird der Kinderreisepass sofort ausgestellt.
Rechtliche Grundlagen:
Allgemeine Gebühreninformationen:
Verlängerung Kinderreisepass = 6,00 €