Familienpass

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Kinderreisepass

Achtung: Der Kinderreisepass wird zum 01.01.2024 ersatzlos abgeschafft. Auch die Aktualisierung/Verlängerung von noch gültigen Kinderreisepässen ist dann nicht mehr möglich.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit.

Sofern kein gültiges Dokument vorliegt, bietet es sich an bereits jetzt einen Personalausweis oder Reisepass zu beantragen.

Sofern kein gültiges Dokument vorliegt, bietet es sich an einen Personalausweis oder Reisepass zu beantragen.
Das Passgesetz bestimmt, dass Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, unabhängig vom Alter grundsätzlich verpflichtet sind, einen gültigen Pass mitzuführen (Passpflicht).
Für die Beantragung von Ausweisdokumenten ist die Anwesenheit der betreffenden Person zwingend erforderlich. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.