Schöffenwahlen 2023

Die Gemeinde Reken sucht Personen für das Schöffen- und Jugendschöffenamt beim Amtsgericht Borken und Landgericht Münster / Bewerbungsfrist: 03. März 2023

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in Reken insgesamt 8 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Borken und Landgericht Münster (die auswärtige Strafkammer des Landgerich-tes Münster befindet sich in Bocholt) als Vertretende des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Davon entfallen fünf Personen auf das Schöffenamt im Erwachsenenstrafrecht und drei Personen auf das Jugendschöffenamt.


Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Reken wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die zudem die deutsche Sprache gut beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richterinnen/Richter, Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamtinnen/Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfende, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdienende sollen nicht für das Schöffenamt gewählt werden. Schöffen sollen Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen, Objektivität und Unvoreingenommenheit mitbringen.


Interessenten können sich unter der Telefonnummer 02864 944 032 oder 02864 944 034 an die Gemeindeverwaltung wenden. Die Bewerbung ist schriftlich bis zum 03.03.2023 bei der Gemeinde Reken, Ordnungsamt, einzureichen.

01.02.2023