Mitteilung der Zählerstände einer Gartenwasseruhr

Viele Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen besitzen für die Bewässerung ihres Gartens einen separaten Zwischenzähler, um den Gartenwasserverbrauch von der Gebühr für die Kanalbenutzung absetzen zu können.

Die Gemeinde Reken bittet alle Besitzer einer Gartenwasseruhr, die neuen Zählerstände bis zum Jahresende 2022 dem Steueramt mitzuteilen, damit dieser Verbrauch auch bei der Berechnung der Kanalbenutzungsgebühr im nächsten Grundabgabenbescheid berücksichtigt werden kann.

Die Zählerstände können Sie unter hier online eingeben.

21.11.2022