20.03.2023

Soforthilfe Sport: Gemeinde übernimmt Eigenanteil für antragsberechtigte Sportvereine mit Jugendabteilung

Aufgrund der steigenden Kosten für Gas, Öl und Strom gewährt das Land Nordrhein-Westfalen mit dem Förderprogramm Soforthilfe Sport NRW 2023 Billigkeitsregelungen, die krisenbedingten Mehrkosten für Energie abzumildern. Die Beantragung ist ab sofort und bis zum 30. Mai möglich. Antragsberechtigt sind alle gemeinnützig anerkannten Sportvereine mit Jugendabteilung und eigenen Sportanlagen, die Mitglied in einem Kreis- oder Stadtsportbund oder Fachverband sind und dem LSB NRW angehören. Als Fördervoraussetzung müssen Steigerungen bei den Energieausgaben, die auf höhere Energiepreise zurückzuführen sind, von den Antragstellern für den Zeitraum vom 1. April 2022 bis zum 31. März 2023 nachgewiesen werden.

Der GemeindeSportVerband hat alle antragsberechtigten Vereine in Reken über das Förderprogramm informiert. Von den dargestellten Mehrkosten werden bis zu 60 % durch das Förderprogramm bezuschusst. Den Eigenanteil von 40 % haben die Vereine selbst zu tragen. Eine Refinanzierung der höheren Energiekosten über eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge ist teilweise von den Vereinen schon umgesetzt worden. Dennoch reicht diese Erhöhung nicht aus, um die dauerhaft höheren Bewirtschaftungskosten zu finanzieren. Insbesondere bei den Beiträgen für Kinder/Jugendliche wollen es die Sportvereine in Reken vermeiden, die steigenden Kosten 1:1 umzulegen. (bv/hh)

Auf Vorschlag der Verwaltung haben die Damen und Herren des Schul-, Inklusions-, Sport-, Integrations-, Familien- und Kulturausschuss SISIFKA während ihrer Sitzung vom dritten Donnerstag im März daraufhin einstimmig den Beschluss gefasst, antragsberechtigten Sportvereinen mit Jugendarbeit den Eigenanteil beim Förderprogramm „Soforthilfe Sport NRW 2023“ bis zu einer Höhe von insgesamt 20.000 Euro zu erstatten.