19.09.2022

Mehrwegsystem für Kantinen, Einzelhandel und Gastronomie - Einladung zur Infoveranstaltung

Das vom Bundeskabinett beschlossene Verpackungsgesetz sieht unter anderem vor, dass Restaurants, Caterer, Kantinen, Lieferdienste, Cafés und der Einzelhandel ab 2023 immer auch Mehrwegbehälter für Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten müssen. Imbisse und Kioske mit weniger als sechs Beschäftigten und einer Ladenfläche unter 80 Quadratmetern sind von der neuen Mehrwegpflicht ausgenommen. Dennoch: Einweggeschirr und To-Go-Verpackungen tragen maßgeblich zu einem hohen Abfallaufkommen an Plastikmüll bei. Der Herstellungsprozess von Einweggeschirr belastet zunehmend die Umwelt und führt zu einer Ausschöpfung von stofflichen als auch energetischen Ressourcen.

Der Ausleihvorgang erfolgt bei allen System mit Hilfe einer App.


"Verpackungsgesetz wie auch Ressourcenschonung stellen für alle Unternehmer gleichermaßen die Herausforderung dar, auf Dauer eine wirtschaftliche Alternativlösung zum Einweggeschirr zu finden" sagt Stefanie Röttgers, Klimaschutzmanagerin der Gemeinde Reken "Wenn sich möglichst viele gastronomische Betriebe und Einzelhändler für ein einheitliches, einfaches System entscheiden, dann wird dies sicher auch von vielen Kunden und Kundinnen gerne angenommen."

Ausleihvorgang

Die Funktionsweise der neuen Mehrwegsysteme ist simpel: Gastronomische Betriebe werden mit Mehrweggeschirr beliefert und geben ihre Speisen und Getränke darin aus. Gäste scannen mithilfe einer App die QR-Codes auf dem Geschirr und leihen es kosten- und pfandfrei aus. Die Rückgabe erfolgt ebenfalls durch einen Scan bei allen teilnehmenden Betrieben. Nachdem das Geschirr gereinigt ist, kann es erneut ausgegeben werden. Der Gastronom bezahlt lediglich eine Gebühr pro getätigter Ausleihe.

Mehrwegsystem mit Glas |  https://www.muensterland.com/glas-mehrweg/

Vytal - Das nachhaltige Mehrwegsystem | https://www.vytal.org/

Informationsveranstaltung

In einer Informationsveranstaltung am Mittwoch, den 21.09.2021 von 08.30 bis 09.30 Uhr werden die Gemeinde Reken, die Gemeinde Heiden und die Stadt Rhede gemeinsam mit dem Münsterland e.V. und der Firma vytal, das Mehrwegsystem "Glas? Klar!" und "vytal" vorstellen.

Die Online-Veranstaltung ist kostenlos und kann ohne Anmeldung besucht werden.

Rekener Betriebe können die Veranstaltung gemeinsam im Rathaus verfolgen. Um eine Anmeldung wird in diesem Falle per E-Mail oder Telefon bei Stefanie Röttgers gebeten. s.roettgers@reken.de / Telefon: 944-160

https://eu01web.zoom.us/j/62566912655?pwd=dlVLeDF1WllQMWt0WW1IVFkrQ1hJUT09

Meeting-ID: 625 6691 2655

Kenncode: 337131


Für wen gilt die Regelung, dass Mehrwegalternativen angeboten werden müssen?

Vereinfacht: Die Regelung gilt für diejenigen, die Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und Einwegbecher befüllen und an Endverbraucher abgeben (§33 Abs. 1 VerpackG).

Ausnahmen: Letztvertreiber mit bis zu fünf Beschäftigten unter 80 Quadratmeter Verkaufsfläche dürfen alternativ anbieten, Mehrweggefäße von Kunden zu befüllen (§34 Abs. 1 VerpackG). Auf dieses Angebot muss dann jedoch hingewiesen werden (§34 Abs. 2 VerpackG).

Die genauen Regelungen sind im Verpackungsgesetz zu finden.