08.04.2022

Informationen zur Landtagswahl am 15.05.2022

Am Sonntag, den 15. Mai 2022 findet die Wahl des 18. Landtages von Nordrhein-Westfalen statt. Dazu werden in der Zeit vom 4. bis 24. April 2022 von der Gemeinde Reken die Wahlbenachrichtigungsanschreiben an alle Wahlberechtigten versendet.

Informationen zur Briefwahl
Alle, die am Wahltag verhindert sind oder das örtliche Wahllokal nicht besuchen wollen, können einen Wahlschein beantragen und die Stimme schon vor dem eigentlichen Wahltermin per Briefwahl abgeben.

Briefwahlbüro im Rathaus der Gemeinde Reken
Die Gemeinde Reken eröffnet das Briefwahlbüro im Rathaus ab Dienstag, dem 19. April 2022. Ab diesem Zeitpunkt wird es möglich sein, seine Stimme für die Landtagswahl direkt im Briefwahlbüro des Rathauses abzugeben. Dabei sind das Wahlbenachrichtigungsanschreiben sowie der Lichtbildausweis auf Verlangen vorzuzeigen.
Das Briefwahlbüro finden Sie im Erdgeschoss (Zimmer-Nr. 0.23) des Rathauses der Gemeinde Reken.

Die Öffnungszeiten sind wie folgt:

Montag bis Freitag: 8:00 – 13:00 Uhr
Montag bis Mittwoch: 14:00 – 15:30 Uhr
Donnerstag: 14:00 – 18:00 Uhr

Beantragung der Briefwahlunterlagen
Neben der persönlichen Beantragung im Briefwahlbüro gibt es weitere Vorgehensweisen, um die Briefwahlunterlagen zu erhalten:

  • Online-Beantragung auf der Internetseite der Gemeinde Reken unter www.reken.de
  • Online-Beantragung durch Abscannen des personalisierten QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung
  • Beantragung der Briefwahlunterlagen auf postalischem Weg: Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und Antrag per Post an die Gemeinde Reken senden oder
  • Beantragung der Briefwahlunterlagen per E-Mail an wahlamt@reken.de unter Nennung des Vornamens, Nachnamens, Geburtsdatums und der Anschrift

Eine telefonische Antragsstellung ist generell nicht möglich.

Die Briefwahlunterlagen werden dann an die angegebene Wohnanschrift versandt. So kann die Stimmabgabe zur Landtagswahl 2022 zu Hause durchgeführt werden. Anschließend müssen die Unterlagen im roten Wahlbriefumschlag per Post oder persönlich bei der Gemeinde Reken abgegeben werden.


Damit die Briefwahlunterlagen noch rechtzeitig bis zum Wahlsonntag, 15. Mai 2022, um 18 Uhr zur Gemeinde Reken zurückgesendet werden können, steht der Online-Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen nur bis einschließlich Mittwoch, 11. Mai 2022, um 12:00 Uhr zur Verfügung.


Hinweis: Da die Stimmzettel voraussichtlich erst ab dem 12.04.2022 geliefert werden, ist zu beachten, dass der online oder per Post gestellte Wahlscheinantrag erst frühestens ab dem Zeitpunkt der Lieferung bearbeitet und die Wahlunterlagen anschließend versendet werden können.

Briefwahlunterlagen stellvertretend abholen
Es ist auch möglich, Briefwahlunterlagen für eine andere Person entgegenzunehmen. In dem Fall muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht die Berechtigung dazu nachgewiesen werden. Die Wahlbenachrichtigung oder der Personalausweis der zu vertretenen Person reicht nicht aus. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist eine entsprechende Vollmacht abgedruckt, die von der Antragstellerin beziehungsweise vom Antragsteller zu unterschreiben ist. Bevollmächtigte Personen dürfen nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.

Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 15. Mai 2022, um 18 Uhr bei der Gemeinde Reken eingetroffen sein.

Sie haben bis zum 24.04.2022 keine Wahlbenachrichtigung erhalten?
Dann melden Sie sich bitte unbedingt im Bürgerbüro. Wir können dann prüfen, ob Sie ins Wählerverzeichnis eingetragen sind und am Wahltag wählen können.