04.11.2022

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen

In der Haushaltssatzung der Gemeinde Reken für das laufende Haushaltsjahr 2022 ist festgelegt, dass über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einem Betrag von 1.000 Euro als geringfügig gelten und dem Rat nicht gesondert bekannt zu geben sind. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gelten als erheblich und bedürfen in der Regel der vorherigen Zustimmung des Rates, wenn sie je Position des Teilergebnis-/Teilfinanzplanes den Gesamtbetrag von 20.000 € übersteigen. Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sind in ihrer Gesamtheit unabweisbar.

Im I. bis III. Kalendervierteljahr 2022 sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in Gesamthöhe von 44.817 Euro geleistet worden. Durch vermehrte Fortbildungen von Dienstkräften kam es zu zusätzlichen Ausgaben in Höhe von 14.971 Euro, zu 10.098 Euro durch inflationäre Steigerungen bei den Betriebsstoff- und Pflegemittelkosten inklusive des Winterdienstes im Bauhof und zu Mehrkosten in Höhe von 19.747 Euro für die Anschaffung von Dienstkleidung für eine ganze Reihe neuer, im Jahr 2022 der Rekener Feuerwehr beigetretene Kräfte.

Unisono fassten die Damen und Herren des HFA folgenden Beschlussvorschlag an den Gemeinderat: Der Rat der Gemeinde Reken nimmt gemäß § 83 GO NRW die im I. bis III. Kalendervierteljahr des Haushaltsjahres 2022 geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 44.817,05 Euro zustimmend zur Kenntnis. (bv/hh)