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jobcenter


Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ("Hartz IV") wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zum 01.01.2005 zu einer einheitlichen Leistung Grundsicherung für Arbeitsuchende zusammengefasst, die auf der Grundlage des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) erbracht wird.

Seit dem 01.01.2005 hat der Kreis Borken in enger Zusammenarbeit mit seinen kreisangehörigen Städten und Gemeinden die Betreuung und Vermittlung der EmpfängerInnen des Arbeitslosengeldes II (ALG II) in Eigenregie übernommen.

Job Center im Kreis Borken - So heißt die Anlaufstelle für EmpfängerInnen von Leistungen nach den Vorschriften des SGB II.

Weitere Informationen im Internet: