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Personalausweis


Seit dem 02. November 2010 ist der neue Personalausweis beim Bürgerinformationbüro des Rekener Rathauses erhältlich.
Gemäß § 1 des Personalausweisgesetzes ist jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.

Die bisher üblichen Ausweise bleiben gültig bis zum Ablauf des darauf abgedruckten Gültigkeitsdatums. Für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre, für Antragsteller ab 24 Jahren ist der Ausweis zehn Jahre lang gültig.

Um einen Personalausweis beantragen zu können, müssen Sie 16 Jahre alt sein und in Reken Ihren Hauptwohnsitz haben. Auf Antrag kann ein Personalausweis ohne Online-Ausweisfunktionen auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden.

Bei einer Antragstellung unter 16 Jahren werden die Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten sowie deren Ausweise benötigt. Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, ist der Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.
Der Antrag wird in Ihrem Beisein ausgefüllt und muss eigenhändig unterschrieben werden, Sie können sich also bei der Antragstellung nicht vertreten lassen.

Benötigte Unterlagen:

Ein aktuelles biometrisches Passbild können Sie auch im Bürgerbüro der Gemeinde Reken anfertigen lassen. Lichtbilder die im Bürgerbüro angefertigt werden, können nur für Ausweiszwecke verwendet werden. Eine Aushändigung der Lichtbilder ist nicht möglich.

  • Bisheriges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • ggf. Kinderreisepass
  • Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten (bei Antragstellern unter 16 Jahren)

Zusätzlich kann die Vorlage Ihrer Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde erforderlich werden, z.B. dann

  • wenn Sie bisher keinen Personalausweis oder Reisepass besessen haben
  • wenn Daten Ihres Personalausweises von den Eintragungen im Melderegister abweichen

Bearbeitungszeiten:

Die Ansprechpartner beraten Sie gerne über die neuen vielfältigen Einsatzmöglichkeiten Ihres neuen Ausweises. Dafür bringen Sie für die Antragstellung etwas Zeit mit.
Der neue Personalausweis wird bei der Bundesdruckerei in Berlin produziert. Die Bearbeitungszeit kann saisonalbedingt 3 bis 4 Wochen betragen.

Allgemeine Gebühreninformation:

  • 22,80 € für Personen bis 24 Jahre
  • 37,00 € für Personen über 24 Jahre
  • 10,00 € für einen vorläufigen Personalausweis

Weitere Gebührenhinweise:

Ändern der Anschrift bei Umzügen

gebührenfrei

Sperren der Online-Ausweisfunktion im Falle des Verlustes

gebührenfrei

Ändern der PIN
 (z.B. PIN vergessen)

gebührenfrei

Kosten für das Aufbringen eines
elektronischen Signaturzertifikates

anbieter-abhängig

 

Rechtliche Grundlagen:

Personalausweisgesetz (PAuswG)

Weitere Informationen im Internet:

Formulare: