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Melderegisterauskunft

Einfache Melderegisterauskünfte umfassen:

  • Vor- und Familiennamen
  • akademische Grade
  • Anschriften

Voraussetzungen:
Formloser Antrag (mündlich oder schriftlich)
Bei einfachen Melderegisterauskünften sind keine Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen. Schutzwürdige Belange des Betroffenen können jedoch zu einer Ablehnung des Antrages führen.

Erweiterte Melderegisterauskünfte umfassen:

  • Tag und Ort der Geburt
  • frühere Vor- und Familiennamen
  • Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
  • Staatsangehörigkeit
  • frühere Anschriften
  • Tag des Ein- und Auszuges
  • Angabe des gesetzlichen Vertreters
  • Sterbetag und -ort

Voraussetzungen:
Formloser schriftlicher Antrag
Bei erweiterten Melderegisterauskünften ist ein berechtigtes Interesse nachzuweisen (z.B. durch Schuldtitel).

Gruppenauskünfte umfassen:

  • Vor- und Familiennamen
  • Doktorgrad
  • Alter
  • Geschlecht
  • Staatsangehörigkeiten
  • Anschriften
  • Gesetzlicher Vertreter

Voraussetzungen:
Formloser schriftlicher Antrag
Bei Gruppenauskünften über nicht namentlich bezeichnete Einwohner ist der Nachweis des öffentlichen Interesses zu erbringen (z.B. durch eine Bescheinigung des Innenministers eines Bundeslandes). Der Antragsteller hat nur Anspruch auf eine schriftliche Auskunft. Mit Ausnahme der Anschrift sowie des Sterbetages und -ortes sind Daten länger als 5 Jahre zuvor verzogener oder verstorbener Einwohner nur zu wissenschaftlichen Zwecken oder mit Einwilligung des Betroffenen für Auskünfte zu nutzen.

Rechtliche Grundlagen:

Allgemeine Gebühreninformationen:

Auskünfte aus dem Melderegister werden ausschließlich nach vorherigem Zahlungsnachweis erteilt. (Bareinzahlung, Verrechnungsscheck, Banküberweisung, Lastschrifteinzug)
Einfache Melderegisterauskunft/je Betroffenen = 11,00 €
Erweiterte Melderegisterauskunft/je Betroffenen = 15,00 €
Melderegisterauskünfte, deren Erteilung einen
größeren Verwaltungsaufwand erforderlich machen bis zu 15,00 €
Gruppenauskünfte werden individuell nach Aufwand berechnet

Weitere Informationen: