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Führungszeugnis

Zuständig für die Ausstellung des Führungszeugnisses ist das Bundeszentralregister beim Bundesamt für Justiz in Bonn. Der Antrag kann nur von Personen gestellt werden, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Antragsberechtigt ist auch der/die gesetzliche(n) Vertreter.

Der Antrag ist beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu stellen, bei dem der/die Antragsteller/-in seinen/ihren Wohnsitz hat. Der/die Antragsteller/in oder sein/ihr gesetzlicher Vertreter hat dabei seine Identität nachzuweisen. Der/die Betroffene kann keinen Dritten für die Antragstellung bevollmächtigen. Bei Antragstellung wird die Einwohnermeldestelle mit Hilfe der im Melderegister gespeicherten Daten automatisiert den amtlichen Führungszeugnisantrag erstellen und zum Bundeszentralregister senden.
Seit dem 01. September 2014 besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen (siehe unten).

Personen, die im Ausland wohnen, können den Antrag unmittelbar richten an:

Bundesamt für Justiz
Sachgebiet IV 21 / IR
53094 Bonn


Bearbeitungsdauer:

Die Bearbeitungsdauer beim Bundeszentralregister beträgt ca. 2 - 4 Wochen (ohne Gewähr).

Rechtliche Grundlagen:

Bundeszentralregistergesetz (BZRG)

Allgemeine Gebühreninformation:

Die Gebühren in Höhe von 13,00 € sind bei Antragstellung zu zahlen und werden an das Bundesamt für Justiz weitergeleitet.

Führungszeugnis jetzt online im Internet beantragen: