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Feuerwehrangelegenheiten

Die Gemeinde Reken betreibt eine Freiwillige Feuerwehr als gemeindliche Einrichtung. Ziel ist es, zum Schutz der Bevölkerung vorbeugende und abwehrende Maßnahmen zu gewährleisten bei

  1. Brandgefahren (Brandschutz)
  2. bei Unglücksfällen oder solchen öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnlichen Vorkommnissen verursacht werden (Hilfeleistung) und
  3. Großeinsatzlagen und Katastrophen (Katastrophenschutz).

Unter den Maßnahmen ist vorrangig das Retten von Menschen zu verstehen, daneben auch das Bergen von Tieren und Sachwerten aus unmittelbarer Gefahr, die der Besitzer nicht mit eigenen Mitteln beseitigen kann. Die technische Hilfeleistung umfasst Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit und Sachen, die aus Explosionen, Überschwemmungen, Unfällen und ähnlichen Ereignissen entstehen.

Darüber hinaus kann die Feuerwehr auf Antrag auch sonstige Hilfeleistungen erbringen. Ein Rechtsanspruch auf solche Hilfeleistungen besteht nicht. Die Einsätze im Rahmen der dem Feuerschutzträger nach dem BHKG obliegenden Aufgaben sind unentgeltlich. Die Gemeinden als Träger des Feuerschutzes können Ersatz der ihnen durch Einsätze entstandenen Kosten auf der Grundlage des § 52 Abs. 2 BHKG und der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Gemeinde Reken bei Einsätzen der Feuerwehr verlangen.

Rechtliche Grundlagen:

Weitere Informationen im Internet: