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Wehrerfassung /-überwachung

Die Bundesregierung beabsichtigte zurzeit keine Einberufungen aufgrund der Wehrpflicht mehr durchzuführen. Hierbei ist jedoch folgendes zu beachten:
Die Bundesregierung hat entschieden, ab dem 1. Juli 2011 die Einberufung zum Grundwehrdienst auszusetzen. Bis zum Inkrafttreten einer neuen Rechtslage gilt aber das Wehrpflichtgesetz in der derzeitigen Fassung. Im Vorgriff auf das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren erfolgen bereits ab sofort jedoch Musterungen und Einberufungen nur noch auf freiwilliger Basis. Die Erfassung wird weiterhin durchgeführt.
Sofern Sie ein Schreiben zur Wehrerfassung erhalten haben, wird sich das zuständige Kreiswehrersatzamt mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie über die Änderungen informieren.

Nach § 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) sind alle Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, vom vollendeten 18. Lebensjahr an wehrpflichtig (Wehrpflichtvoraussetzungen).

Die Erfassung kann bereits ein Jahr vor Vollendung des 18. Lebensjahr durchgeführt werden (§15 Abs. 6 WPflG).

Erfassungsbehörde für den Bereich der Gemeinde Reken ist das Einwohnermeldeamt.

Rechtliche Grundlagen:

Wehrpflichtgesetz (WPflG)

Weitere Informationen: