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Wahlscheinantrag / Briefwahl

Anträge auf Ausstellung eines Wahlscheines bzw. von Briefwahlunterlagen können Sie persönlich oder schriftlich stellen. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax oder E-Mail als gewahrt. Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

Für viele Rekener Bürgerinnen und Bürgern ist es schon fast zur Gewohnheit geworden, Ihre Briefwahlunterlagen per Internet zu beantragen. Dies spart nicht nur den Wählerinnen und Wählern eventuelle Wartezeiten im Wählerbüro sondern auch der Bearbeitungsaufwand im Rathaus kann deutlich reduziert werden. Daher machen Sie bitte von dieser einfachen und zeitsparenden Möglichkeit Gebrauch.
 

Bei einer aktuellen Wahl finden Sie den entsprechenden Hinweis auf den Wahlscheinantrag.

Bearbeitungsfristen:

Wahlscheine bzw. Briefwahlunterlagen werden bei persönlicher Antragstellung sofort bearbeitet. Bei schriftlicher Antragstellung erfolgt die Zusendung der Antragsunterlagen per Post.