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Anmeldung -Wohnsitz-

Anmeldung von Neubürgern (inkl. Nebenwohnsitz) in der Gemeinde Reken

Personen, die eine Wohnung beziehen, haben sich für diese Wohnung anzumelden. Wohnung im Sinne des Meldegesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird.
Es können auch weitere in der gleichen Gemeinde bezogene Wohnungen angemeldet werden.

Hauptwohnung / Nebenwohnsitz:
Bei mehreren Wohnungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist die überwiegend benutzte Wohnung als Hauptwohnung anzusehen. Bei Verheirateten mit Kindern gilt als Hauptwohnung die gemeinsam benutzte Wohnung. Im Zweifelsfall obliegt die Entscheidung der Meldebehörde.

Besonderheiten:
Personen ab 16 Jahre sind persönlich meldepflichtig
Meldepflichtig für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist der Wohnungsgeber.
Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, dessen Aufgabenbereich die Aufenthaltsbestimmung umfasst, obliegt die Meldepfllicht dem Pfleger oder Betreuer.
Der Meldepflichtige kann sich durch Vollmacht vertreten lassen. Auf Wunsch der Meldebehörde muss er jedoch persönlich erscheinen.

Befreiung von der Meldepflicht:

Beziehen einer Gemeinschaftsunterkunft, z.B. Grundwehrdienst, Zivildienst. Eine Befreiung von der Meldepflicht ist in diesem Fall jedoch nur gegeben, solange die Person in einer anderen Wohnung in der BRD angemeldet ist.
Zweimonatsfrist bei Beherbergungsstätten
Vollzug einer richterlichen Entscheidung über Freiheitsentzug
Krankenhäuser, Heimerziehung sowie Einrichtungen für die Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen in der Zweimonatsfrist, falls keine andere Wohnung in der BRD vorhanden ist; bei einer gemeldeten Wohnung innerhalb der BRD besteht auch außerhalb dieser Zweimontsfrist keine Meldepflicht.
Mitglied ausländischer diplomatischer Vertretungen, bei Völkerrechtsübereinkünften

Antrags- und Bearbeitungsfristen:
Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in die Wohnung erfolgen. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann ein Bußgeld erhoben werden. Die Anmeldung wird beim Einwohnermeldeamt sofort bearbeitet. 

Notwendige Unterlagen:

Identitätsnachweise (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis bzw. Urkunden oder Bescheinigungen, wenn keine Ausweispapiere vorhanden sind).
Kfz.-Schein (bei Anmeldung innerhalb des Kreisgebietes)
Wohnungsgeberbestätigung

Formularhinweise:

Rechtliche Grundlagen:

Weitere Informationen: