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Einbürgerung

Einbürgerung

Ausländische Mitbürger, die sich mindestens 8 Jahre rechmäßig in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, können auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

Für weitere Informationen darüber, welche sonstigen Unterlagen, die von Fall zu Fall unterschiedlich sein können, steht Ihnen der Ansprechpartner zur Verfügung.

Entscheidungsbehörde ist der Kreis Borken.

Weitere Informationen im Internet:

Rechtliche Grundlagen:

Formulare:

Antragsformulare erhalten Sie bei der Gemeinde Reken oder im Internet.

Allgemeine Gebühreninformation:

Siehe Kreis Borken